In Aufbackbrötchen kann er drin sein, in fertigem Pizzateig, Marzipan und Konfitüren - Alkohol in kleinen Mengen.
Die Verbraucherzentralen fordern, dass Lebensmittel, in denen versteckter Alkohol drin ist, auffälligere Hinweise bekommen. Potentiell betroffene Produkte sind oft Süßigkeiten, Desserts und Fertiggerichte, teilweise auch Salatdressings, Feinkostsalate und Backwaren zum Aufbacken. Viele Verbraucher würden die Angabe von Alkohol in der Zutatenliste übersehen, sagt der Bundesverband Verbraucherzentralen. Auch, weil dafür teilweise andere Bezeichnungen wie "Ethanol" genutzt werden. Noch schwieriger sei es bei Produkten, die lose verkauft werden. Das sei vor allem ein Problem für Kinder und Menschen, die bewusst auf Alkohol verzichten.
Auf Nachfrage der Deutschen Presseagentur erklärte das Bundesernährungsministerium, dass solche Warnhinweise in der EU aktuell nicht geplant sind. Das Recht, wie Warnhinweise und andere Kennzeichnungen auf Lebensmitteln auszusehen haben, werde auf EU-Ebene geregelt. Das Ministerium findet den Vorschlag aber gut und will sich konstruktiv in Beratungen einbringen, sobald Vorschläge dazu vorliegen.
