Ein US-Gericht hat jetzt im jahrelangen Streit um ein Affenselfie entschieden: Affen können nicht gegen den Urheberrechtsschutz klagen.

Die Geschichte begann 2011: Ein britischer Wildtierfotograf reist nach Indonesien, um Schopfmakaken zu fotografieren. Er baut seine Kamera auf, lässt sie unbeaufsichtigt zurück und hat Glück: Ein Makake geht ganz nah an die Kamera ran und drückt selbst auf den Auslöser. Das grinsende Affengesicht ging viral. Und es hat dafür gesorgt, dass die Tierschutzorganisation Peta im Namen des Makaken Naruto vor Gericht zog. Peta will nämlich, dass die Bildrechte dem Affen zugesprochen werden - weil er ja die Fotos gemacht habe - und nicht dem Fotografen, dem die Kamera gehört.

Gericht: Affe als "ahnungslose Marionette"

Doch das US-Berufungsgericht in San Francisco hat jetzt geurteilt, dass Urheberrechtsverletzungen nur im Namen von Tieren eingeklagt werden können, wenn das ausdrücklich im Gesetz vorgegeben ist. Zur Tierschutzorganisation Peta sagte das Gericht: Sie sei kein "enger Freund" des Affen im rechtlichen Sinne. Und es sehe so aus, als nutze Peta den Affen als "ahnungslose Marionette" zur Verfolgung ihrer ideologischen Ziele.

Peta will das Urteil sorgfältig prüfen.