Wer im Netz auf eine Seite verlinkt, auf der unerlaubt veröffentlichte Inhalten stehen, kann Ärger bekommen. Der Europäische Gerichtshof hat die Verlinkungs-Frage geklärt. Demnach handelt rechtswidrig, wer genau weiß, dass hinter dem Link illegal abrufbare Werke stehen - und damit auch noch Geld verdienen will.
Im konkreten Fall hatte eine niederländische Webseite Links zu anderen Seiten gepostet. Auf denen waren Nacktfotos eines holländischen TV-Stars zu sehen. Die waren für den Playboy gedacht, bis dahin aber nicht veröffentlicht worden. Der Playboy-Verleger forderte deshalb, die Links zu entfernen. Die holländische Seite weigerte sich. Jetzt muss sie mit Schadenersatzforderungen vom Playboy rechnen.
Kleine Blogs sind nicht betroffen
Die Richter machten aber auch klar: Wer einen kleinen Blog hat und was verlinkt, muss nicht prüfen, ob die Inhalte urheberrechtlich sauber sind. Das Urteil betrifft also nur Unternehmen, die mit ihren Links auch Geld verdienen.