Tierrechte

Gericht in den USA spricht Schimpansen Persönlichkeitsrechte ab

Schimpansen haben keine Menschenrechte.

Das hat ein Gericht in den USA festgelegt. Geklagt hatten Tierschützer. Sie wollten durchsetzen, dass Menschenaffen als Personen anerkannt werden, weil sie dem Menschen so ähnlich sind. Damit wäre es zum Beispiel nicht mehr möglich, die Tiere einfach einzusperren, für medizinische Zwecke zu töten oder sie zu verkaufen. In der schriftlichen Urteilsbegründung der Richter hieß es aber, Schimpansen seien keine Personen im Sinne des "Habeas Corpus". Das ist ein Rechtsgrundsatz aus dem Mittelalter, der sich auch in der US-Verfassung wiederfindet. Er besagt, dass ein Mensch grundsätzlich frei ist und nur durch ein Gerichtsurteil seiner Freiheit beraubt werden darf. Die Richter meinen, damit Schimpansen dieses Recht zugestanden wird, müssten sie in der Lage sein, rechtliche Verantwortung und gesellschaftliche Pflichten zu übernehmen.