Mal wieder nicht auf dem Schirm gehabt, den Handyvertrag oder das Fitnessabo zu kündigen? Und nun hängen wir ein weiteres Jahr im Vertrag fest. Das will Bundesjustizministerin Christine Lambrecht ändern. Die Regelungen könnten schon nächstes Jahr verpflichtend werden.
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Senkung von Vertragszeiten und zu einem verbesserten Schutz bei Telefonwerbung vorgelegt. Dadurch sollen Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich gestärkt werden.
Fristen sollen gesenkt werden
Zum einen geht es im Gesetzesentwurf um Mitgliedschaften und Abonnements. Vertragslaufzeiten über 24 Monate seien zu lang und nicht verbraucherfreundlich, so die Bundesjustizministerin. Künftig sollen Verträge darum regulär nur noch zwölf Monate lang laufen. Auch die Kündigungsfrist soll sich von drei Monaten auf einen Monat vor Vertragsende reduzieren. Und falls sie dennoch verpasst worden sein sollte, soll die automatische Vertragsverlängerung die Kundinnen und Kunden nicht mehr ein ganzes weiteres Jahr lang an den Vertrag binden, sondern nur noch drei Monate.
Verbraucherfreundlicher Marktanschub
Die Ministerin begründet die Verkürzung der Fristen damit, dass die derzeitige Regelung die Kunden zu lange vom Markt ausschließe. Beispielsweise habe sich in den letzten Jahren die Datenmenge der Mobilfunkverträge rasant geändert. Doch Kunden, die einen Vertrag über 24 Monate abgeschlossen hatten, konnten auf das neue Potenzial gar nicht zugreifen. In Zukunft solle es jedem Kunden möglich sein, von solchen Veränderungen schnell zu profitieren. Das soll auch für ein besseres Angebot durch die Anbieter sorgen.
Besserer Schutz vor Telefonwerbung
Zudem sieht der Gesetzesentwurf einen besseren Schutz der Verbraucher bei Telefonwerbung vor. Die Ministerin beklagte, dass Geschäfte, die am Telefon abgeschlossen worden seien, nicht transparent genug seien. Für Kunden sei es bisher im Nachhinein nicht nachvollziehbar, was sie genau abgeschlossen hätten. Darum sollen in Zukunft die Verträge erst nach einer schriftlichen Bestätigung gültig werden.
"Ein großes Problem, dem sich Verbraucherinnen und Verbraucher ausgesetzt sehen, sind Telefonwerbungsangebote über den Abschluss wesentlicher Dienste, wie die Lieferung von Strom und Gas. Darum soll in Zukunft geregelt sein, dass die Einwilligung des Vertrages schriftlich erfolgen muss."
Kundinnen und Kunden sollen davor geschützt werden, am Telefon überrumpelt zu werden und dann die Konsequenzen zu tragen. Dank schriftlicher Bestätigung können sie künftig kontrollieren, was besprochen wurde und sich umentscheiden.
Liberale sprechen sich gegen Gesetzesentwurf aus
Nicht alle sind vom Vorhaben der Bundesjustizministerin begeistert. So hat sich die Union zwar generell dafür ausgesprochen, will aber noch auf die Details warten. Die FDP hingegen lehnt den Gesetzesentwurf komplett ab. Man solle nicht mit starren Fristenregelungen eingreifen, sondern die Verbraucher lediglich besser informieren. Schließlich gebe es auch Verbraucher, die eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten begrüßen würden, da sie beispielsweise über diesen Zeitraum ihr Smartphone abbezahlen.
Regelungen könnten schon nächstes Jahr greifen
Nächste Woche wird über den Entwurf abgestimmt. Sollte er schließlich im Kabinett beschlossen und vom Bundestag zugestimmt werden, könnte er noch dieses Jahr verabschiedet werden. Möglicherweise würden die neuen Regelungen dann schon ab Januar 2020 greifen.