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Wenn Klausuren zuhause geschrieben werden, überwachen manche Hochschulen ihre Prüflinge bei Klausuren am Computer. Teilweise ist das rechtswidrig, sagt die Gesellschaft für Freiheitsrechte.

Manche Universitäten in Deutschland überwachen ihre Studierenden während Online-Klausuren unrechtmäßig, sagt David Werdermann. Der Jurist arbeitet für den Verein "Deutsche Gesellschaft für Freiheitsrechte" und will dagegen klagen. Der Verein finanziert sich durch Fördermitgliedschaften, Einzelspenden und institutionellen Zuwendungen.

Zum Einsatz kommt zum Beispiel Software zum sogenannten Proctoring. Das sind Programme, mit denen festgestellt werden soll, ob die Prüfung wirklich ohne Hilfsmittel abgelegt wird.

Überwacht wird alles, was geht

Der IT-Sicherheitsexperte Mike Kuketz hat für die Deutsche Gesellschaft für Freiheitsrechte mit einem Gutachten
untersucht, wo und wie diese automatisierte Auswertung und Speicherung von Daten funktioniert.

Das Ergebnis: Der Einsatz automatisierter Proctoring-Software erfüllt nicht die Anforderungen der Bayerischen Fernprüfungserprobungsverordnung. Diese Ordnungen unterscheiden sich je nach Bundesland, teilweise aber nur geringfügig von den bayerischen Prüfungsregeln.

Das Software-Proctoring kann umfassen:

  • Gesichtserkennung durch künstliche Intelligenz
  • Verhaltenskontrolle durch menschliche und/oder KI-Auswertung des erfassten Bildstroms
  • Filmen der Teilnehmenden während der gesamten Prüfung
  • Verwenden des Mikrofons zur Stimmerkennung
  • Analyse von Tipp-Verhalten, Mausbewegung, Surf-Verhalten, Interaktion mit dem Rechner, Blickrichtung

Teilweise werden die Studierenden also für die Dauer der gesamten Prüfung vor dem heimischen Laptop mit allen technischen Möglichkeiten überwacht. Dieses Video wird dann automatisiert ausgewertet, teilweise werden biometrische Daten abgeglichen.

"Wir denken, dass der Einsatz von Proctoring-Software unter verschiedenen Aspekten datenschutzrechtlich unzulässig ist und unverhältnismäßig in die Grundrechte der Studierenden eingreift."
David Werdermann, Jurist, Deutsche Gesellschaft für Freiheitsrechte

Teilweise könne diese Software die Datenschutzeinstellungen verändern und damit eine Gefahr für die IT-Sicherheit der Prüflinge sein, sagt David Werdermann. Außerdem seien manche der Systeme anfällig für Diskriminierung. Schwarze Menschen werden von der eingesetzten Künstlichen Intelligenz weniger gut erkannt.

Je nach Anbieter werden die erhobenen Daten außerdem extern gespeichert. Es sei zweifelhaft, ob dabei immer sorgsam mit diesen personenbezogenen Informationen umgegangen werde, sagt David Werdermann. Er nennt die Gefahren des Zugriffs durch unbefugte Personen und durch unzureichende Verschlüsselung.

Ein unbewusstes Datenproblem

Zwar sind die Universitäten dazu verpflichtet, Studierende über den Einsatz von Proctoring-Software zu informieren. Ob das tatsächlich immer umgesetzt werde, sei allerdings zweifelhaft, sagt David Werdermann. Er geht davon aus, dass nur einer Minderheit der Studierenden klar ist, was genau mit ihren Daten passiert.

"Die meisten Studierenden sind sich mit Sicherheit nicht bewusst, was alles mit den Daten passiert."
David Werdermann, Jurist, Deutsche Gesellschaft für Freiheitsrechte

Manche Hochschulen verpflichten die Studierenden zur Teilnahme an Online-Prüfungen, andere ermöglichen auch eine Präsenz-Klausur.

Als Alternative zum Proctoring nennt David Werdermann Klausuren bei denen eine Videobeobachtung durch Menschen vorgenommen wird und mündliche Prüfungen. Auch Open-Book-Klausuren, bei denen Hilfsmittel zugelassen sind, könnten eine Alternative sein.

"Wenn eine klassische Klausur geschrieben werden muss, sollte eine bloße Videobeobachtung mit einer menschlichen Aufsichtsperson ausreichen."
David Werdermann, Jurist, Deutsche Gesellschaft für Freiheitsrechte

Ihr habt Anregungen, Wünsche, Themenideen? Dann schreibt uns an Info@deutschlandfunknova.de

Shownotes
Klausuren zuhause schreiben
Online-Klausuren: "Überwachung ist teilweise unzulässig"
vom 15. Juli 2021
Moderatorin: 
Sonja Meschkat
Gesprächspartner: 
David Werdermann, Jurist, Deutsche Gesellschaft für Freiheitsrechte