Donald Trumps Zollkonflikt hat nicht nur Auswirkungen auf den Welthandel, sondern auch auf Börsenwerte. Nach einem seiner Posts ist jetzt die Frage: War das Marktmanipulation? Bo und Marcus schauen mal genau auf die Rechtslage in den USA – und in Deutschland.
Am 9. April 2025, inmitten eines globalen Börsenbebens, veröffentlichte Donald Trump auf seiner eigenen Plattform Truth Social eine Nachricht: "THIS IS A GREAT TIME TO BUY!!! DJT". Diese Aussage kam nur Stunden vor einer offiziellen Ankündigung der Trump-Administration zur Aussetzung von Zöllen. DJT sind Trumps Initialen: Donald J. Trump.
Die Reaktion der Märkte lässt nicht lange auf sich warten: Binnen weniger Stunden steigen die Kurse in die Höhe. Doch war das bloß ein glücklicher Zufall oder steckt mehr hinter Trumps Kaufaufforderung?
Die entscheidende Frage: Ist das ein Fall von Insiderhandel? Als Insiderhandel gilt klassischerweise, wenn Personen auf Grund nicht öffentlicher Informationen einen Vorteil am Kapitalmarkt haben. Zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter eines Pharmakonzerns vor der offiziellen Bekanntgabe eines bahnbrechenden Medikaments Aktien kauft.
Die verdächtigen Aktienkäufe von US-Abgeordneten
Auffällig ist zum Beispiel der Fall der republikanischen Abgeordneten und Trump-Vertrauten Marjorie Taylor Greene. Noch vor Trumps Tweet, vor der Ankündigung der Aussetzung der Zölle, tätigte sie über ihren Anlageberater einen großen Aktienkauf. Ihre Erklärung? Alles Zufall.
"Ich platziere meine Käufe und Verkäufe nicht, das macht mein Portfoliomanager für mich. Und er hat gute Arbeit geleistet. Raten Sie mal - er hat zum Tiefstkurs gekauft."
Ihr Portfoliomanager habe die Aktien in weiser Voraussicht gekauft, sie habe damit persönlich nichts zu tun gehabt, sagt sie. Doch die zeitliche Nähe zum Tweet wirft Fragen auf. Hat sie von Trumps bevorstehender Ankündigung gewusst? Wirklich belegen oder widerlegen lässt sich das nicht.
In den USA ist Insiderhandel verboten. Hochrangige Politiker sind gesetzlich verpflichtet, ihre Aktienkäufe öffentlich zu machen. Auf verschiedenen Websites können Bürger die Handelsaktivitäten von Abgeordneten einsehen. Das soll Insiderhandel verhindern, indem für alle sichtbar wird, welche Politiker ihre Investments tätigen. Es gibt also in einem zeitlichen Rahmen einen Überblick darüber, wer was kauft und verkauft.
Aktienbesitz im deutschen Bundestag: Ein Blick hinter die Kulissen
Wir haben uns auch gefragt: Wie sieht es eigentlich in Deutschland aus beim Thema Insiderhandel? Lennard Oehl, ehemaliger Bundestagsabgeordneter von der SPD, sagt: Vorschriften, um Nebeneinkünfte zu deklarieren, die gebe es. Aber Transparenz beim Thema Trading?
"Verpflichtende Offenlegungsregeln für Bundestagsabgeordnete, was ihre Vermögenswerte allgemein betrifft, ob es Aktien, Wertpapiere, Immobilien oder Gold ist, gibt es nicht."
Aber es gebe einen großen Unterschied zwischen Deutschland und den USA: "Diese Abgeordneten müssen ja einen engen Draht zum US-Präsidenten haben, der das in einer Executive Order einfach so entscheidet." Im deutschen System müsse sich die Koalition erst einmal einig sein, und über die Zollpolitik entscheidet am Ende die EU. "Bis dahin vergeht unheimlich viel Zeit, und der Sinn von Insiderhandel ist ja, Informationen möglichst schnell zu nutzen, um einen Informationsvorsprung an den Kapitalmärkten zu haben."
BaFin und Insiderhandel in Deutschland
In Deutschland ist es die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Marktmissbrauch und Insiderhandel verfolgt. "Bei konkreten Anhaltspunkten auf Marktmissbrauch ermittelt die BaFin", heißt es in einer Stellungnahme der Behörde. Wer allerdings ein Trackingsystem wie in den USA für Deutschland sucht: Fehlanzeige.
Marcus Wolf und Bo Hyun Kim von What The Wirtschaft?! gehen in dieser Sonderfolge der Spur der Aktienkurse nach und schnuppern dabei ins Weiße Haus und in den Bundestag.
Habt ihr auch manchmal einen WTF-Moment, wenn es um Wirtschaft und Finanzen geht? Wir freuen uns über eure Themenvorschläge und Feedback an whatthewirtschaft@deutschlandfunknova.de.
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