• Deutschlandfunk App
  • ARD Audiothek
  • Spotify
  • Apple Podcasts
  • Abonnieren

Zeitverträge organisieren statt wissenschaftlich zu arbeiten – so sieht die Praxis vieler Nachwuchsforschender aus. Die Reformideen aus dem Bildungsministerium stoßen auf deutliche Kritik, insbesondere was den Zeitplan nach einer Promotion angeht.

Mit einem Eckpunktepapier hat das Bundesbildungsministerium skizziert, wie es die Arbeitsbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs an Universitäten und Hochschulen verbessern möchte.

Kritik an Vorschlag für Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

In dem Papier steht, wie das Ministerium das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) reformieren möchte. Kettenverträge von einer Befristung zur nächsten gelten gemeinhin seit Jahren als Problem im Wissenschaftsbetrieb in Deutschland.

"Nachwuchsforschende sind im Grunde ständig auf der Suche nach dem nächsten Vertrag und können sich gar nicht so sehr auf ihre Arbeit konzentrieren."
Armin Himmelrath, Deutschlandfunk-Nova-Reporter

Die Ideen des Ministriums sind nun unmittelbar auf massive Kritik von Betroffenen, Professorinnen und Professoren und Gewerkschaften gestoßen – auch unter dem Slogan #ichbinhanna .

Externer Inhalt

Hier geht es zu einem externen Inhalt eines Anbieters wie Twitter, Facebook, Instagram o.ä. Wenn Ihr diesen Inhalt ladet, werden personenbezogene Daten an diese Plattform und eventuell weitere Dritte übertragen. Mehr Informationen findet Ihr in unseren  Datenschutzbestimmungen.

In der Kritik steht vor allem die in dem Papier angedachte pauschale Verkürzung der maximalen Vertragsdauer in der Post-Doc-Phase auf neun Jahre, erklärt Deutschlandfunk-Nova-Reporter Armin Himmelrath. Bislang ist dieser Zeitraum auf zwölf Jahre begrenzt.

"Durchschnittliche Dauer einer Promotion: etwa in der Größenordnung von 5,7 Jahren. Mit den drei Jahren hätte man zumindest die erste Hälfte schon abgedeckt."
Armin Himmelrath, Deutschlandfunk-Nova-Reporter

Von vielen begrüßt wird dagegen, dass der erste Vertrag auf dem Weg zur Promotion künftig mindestens eine Laufzeit von drei Jahren haben soll. Bei einer durchschnittlichen Promotionsdauer von knapp sechs Jahren (Stand 2002) wäre die Hälfte also grundsätzlich schon durch einen Arbeitsvertrag abgesichert, erklärt Armin Himmelrath. Jüngere Zahlen haben eine durchschnittliche Promotionsdauer von vier bis fünf Jahren ermittelt.

Reform des Reformvorschlags

Das Ministerium habe sehr rasch auf die Kritik reagiert. Armin Himmelrath weist auf den Tweet der Staatssekretärin Sabine Döring hin: Ihr zufolge kommt das Gesetz zurück in die Montagehalle. "Es geht jetzt nicht mehr um Kosmetik, Korrektur, sondern da wird wohl noch mal das ganze Fass aufgemacht", sagt Armin Himmelrath.

Externer Inhalt

Hier geht es zu einem externen Inhalt eines Anbieters wie Twitter, Facebook, Instagram o.ä. Wenn Ihr diesen Inhalt ladet, werden personenbezogene Daten an diese Plattform und eventuell weitere Dritte übertragen. Mehr Informationen findet Ihr in unseren  Datenschutzbestimmungen.

Shownotes
Zeitvertragsgesetz
Wogegen der Nachwuchs in der Wissenschaft protestiert
vom 21. März 2023
Moderation: 
Markus Dichmann
Gesprächspartner: 
Armin Himmelrath, Deutschlandfunk Nova