Wie wär's denn mal mit Bahnfahren? Hinweise wie diese werden in Frankreich demnächst auf Autowerbung zu sehen sein. Außerdem dürfen die Autos nicht mehr in bestimmten Umgebungen gezeigt werden.
Auf Tabakprodukten müssen Hersteller seit einigen Jahren vor möglichen Gesundheitsgefahren warnen. Das Prinzip will die französische Politik künftig auf Autowerbung ausweiten. Ab März 2022 sollen Plakate und andere Werbeformen Hinweise enthalten, etwa zu Carsharing, öffentliche Verkehrsmittel oder zu Fuß gehen.
Außerdem werden weitere Regeln erlassen. Autos dürfen zum Beispiel nur noch auf "befestigtem Untergrund" zu sehen sein. Verboten wird somit etwa das SUV, das in den Bergen über eine Blumenwiese fährt. Damit soll wohl vermieden werden, dass ein Fahrzeug mit einem besonders freiheitlichen und abenteuerlichen Lebensgefühl verbunden wird, obwohl es im Alltag ausschließlich auf befestigten Straßen unterwegs ist.
Warnung auf Zigarettenschachteln wirkt
Dass Warnhinweise zumindest auf Zigarettenschachteln wirken können, hat Reiner Hanewinkel, Professor am privaten Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung, in einer Studie nachgewiesen.
"Wenn ich 65 Prozent der Werbefläche wegnehme, kann ich weniger werben. Wenn ich diese 65 Prozent mit entsprechenden Warnhinweisen gestalte, wirkt das schon", sagt er. Es gebe zwar keinen "Mega-Effekt", aber eine gewisse Zahl von Menschen erreichen die Botschaften.
Ganz so krass wie auf Tabakprodukten sollen die Hinweise in Autoanzeigen aber vorerst nicht werden. Bilder von abgestorbenen Wäldern oder Unfällen sind jedenfalls nicht geplant. Auch erhalten die Anmerkungen nicht die gleiche Flächengröße wie auf Zigarettenschachteln. Sieben Prozent der Werbefläche sind für die Hinweise auf umweltfreundlichere Alternativen zum Autofahren geplant.
"Auf Zigarettenschachteln müssen 65 Prozent der Fläche aus einem Warnhinweis bestehen. Bei der Autowerbung in Zukunft sind nur sieben Prozent Fläche eingeplant."