Jedes Jahr um die Weihnachtszeit werden im Zuge der Weihnachtsamnestie Gefangene aus deutschen Gefängnissen vorzeitig entlassen. Damit soll ihnen die Wiedereingliederung in die Gesellschaft erleichtert werden.
Dieses Jahr werden in Deutschland mindestens 790 Häftlinge vorzeitig aus den Gefängnissen entlassen. Dabei handelt es sich um Gefangene, deren Haftzeit ohnehin im Zeitraum zwischen Mitte November und erster Januarwoche enden würde, erklärt Yvonne Radetzki, Vorsitzende der Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug. Natürlich müssen die Gefangenen ihrer Freilassung auch zustimmen und es müsse für Unterkunft und Lebensunterhalt gesorgt sein, ergänzt sie.
Durch ihre vorzeitige Entlassung haben die Gefangenen mehr Zeit, rechtzeitig vor den Feiertagen Behördengänge zu erledigen. Dadurch rutschen sie nicht so schnell in eine weitere Straffälligkeit ab, weil sie beispielsweise bestimmte Termine nicht einhalten, sagt Yvonne Radetzki. So soll eine leichtere Wiedereingliederung in die Gesellschaft gelingen.
"Gefangene haben, wenn sie Behördengänge erledigen müssen, noch ausreichend Zeit bis Weihnachten. So rutschen sie nicht gleich, weil sie bestimmte Termine nicht einhalten, schon wieder in die nächste Straffälligkeit ab."
Von der Regelung profitieren beispielsweise Gefangene mit Ersatzfreiheitsstrafen. Mit einer Ersatzfreiheitsstrafe werden Menschen belegt, die ihre Geldstrafen nicht bezahlt haben. Von der Freilassung ausgeschlossen sind in der Regel alle, die schwere Delikte begangen haben wie Rauschmittel-, Gewalt-, oder Sexualdelikte.
Weihnachten in einer Strafanstalt
Wer Weihnachten in einer Strafanstalt erlebt habe, wisse, wie schwer das für den einen oder anderen ist, sagt Yvonne Radetzki. Deshalb würden sich die Gefangenen durchaus freuen, wenn sie denn Familie haben, die Weihnachtszeit auch mit ihnen verbringen zu können.
"Wenn man Weihnachten einmal in einer Strafanstalt erlebt hat, dann weiß man, wie schwer das ist."
Natürlich gibt es auch in einer Strafanstalt Weihnachtsfeiern, ein besonderes Essen oder Aufschluss, also geöffnete Zellen – die meiste Zeit verbringen die Gefangenen dennoch alleine in ihrem Haftraum, berichtet Yvonne Radetzki.
Durch die Coronapandemie ist die Lage zudem etwas komplizierter: Gefangene, die gerade erst angekommen sind, müssen sich erstmal in Quarantäne begeben und können bei den Veranstaltungen oder beim Aufschluss nicht teilnehmen.
Weihnachtsamnestie ist Ländersache
Durch eine Förderalismusreform im Jahr 2006 wurde der Strafvollzug zur Ländersache gemacht. Deshalb können die Bundesländer auch selbst entscheiden, wie und in welchem Umfang sie eine Weihnachtsamnestie durchführen.