Menschen mit Migrationshintergrund haben es bei der Wohnungssuche erkennbar schwerer. Auf dem Arbeitsmarkt gibt es bereits anonymisierte Bewerbungsverfahren, die den Fokus rein auf die Qualifikationen des Bewerbers legen. Wäre das nicht auch etwas für den Wohnungsmarkt?
Eine Datenrecherche des Bayrischen Rundfunks und des Nachrichtenmagazins Spiegel hat ergeben: Mit ausländischem Namen hat man schlechte Karten bei Vermietern. Vorurteilsfreie Wohnungsbewerbungen und Besichtigungen gibt es nicht. Warum eigentlich? Den falschen Namen zu haben, das ist auch bei der Jobsuche ein altes Problem.
Die erste Hürde ist die schwerste
Vor ein paar Jahren gab es deshalb die Idee der anonymisierten Bewerbung: ohne Foto, ohne Namen, ohne Geschlecht. Nur die Qualifikationen sollen ausschlaggebend sein, um zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden.
"Da kommt es nicht drauf an, wie er aussieht, welche Hautfarbe er hat, wie alt er ist. Und das hilft vielen Menschen, überhaupt erst mal die erste Hürde zu nehmen."
Die klare Tendenz, die daraufhin zu erkennen ist: Gerade Menschen mit Migrationshintergrund oder auch Frauen haben bessere Chancen, zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden, sagt Lüders von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Unser Reporter Christian Schmitt fragt sich:
"Wäre das nicht was für den Wohnungsmarkt? Wenn Immoscout, WG-gesucht und wie sie alle heißen, beim Onlineformular einfach den Namen weglassen würden?"
Was aber, wenn ein Bewerber zur Wohnungsbesichtigung eingeladen wird? Spätestens dann sieht der Vermieter ja, wer da vor ihm steht. "Ja, das höre ich sehr häufig", so Christine Lüders und gibt ein Beispiel: Angenommen jemand hat Vorurteile gegen Menschen mit arabisch klingenden Namen...
"Jetzt sitzt der Mensch vor ihm und redet fließend deutsch, ist gebildet und ganz klar, dann verliert doch jedes Vorurteil an Kraft. Das heißt, die erste Hürde ist die wichtigste Hürde."
Allerdings ist Christine Lüders skeptisch, dass das Modell der anonymisierten Bewerbung auf dem Wohnungsmarkt funktionieren könnte. Erstens: Die Vermieter müssen mitmachen. Zweitens: Viele Besichtigungstermine werden immer noch per Telefon ausgemacht. Lüders macht bei möglichen Vorurteilen gegenüber anders klingenden Namen einen anderen Vorschlag:
"Dann sollte man eher einmal testen, ob das mit einem anderen Namen geht. Denn solche Testings werden auch vor Gericht anerkannt. Und dann können sie dagegen vorgehen."