Die Vormundschaft von James Spears über seine Tochter Britney Spears könnte bald ein Ende haben. In Deutschland wäre es nicht möglich, eine Erwachsene vollständig zu entmündigen. Bei der rechtlichen Betreuung geht es um die Selbstbestimmtheit.
Britney Spears ist die wohl bekannteste Person mit einem gesetzlichen Vormund. Seit 2008 hat ihr Vater James Spears die Vormundschaft über die US-Popsängerin und ihr Vermögen.
Nachdem Britney Spears Ende Juni 2021 vor einem Gericht in Los Angeles erklärt hat, wie stark sie die Vormundschaft ihres Vaters traumatisiert habe, hat James Spears Anfang September über einen Gerichtsantrag bekannt gegeben, dass er die Vormundschaft vollständig aufheben möchte. Nach 13 Jahren würde Britney Spears dann erstmals wieder eigenständig Entscheidungen für sich treffen können.
In Deutschland: Betreuung statt Vormundschaft
Auch in Deutschland gibt es Vormundschaften. Das betrifft allerdings nur Minderjährige. Ist ein Mensch 18 Jahre alt oder älter und kann nicht selbständig für sich sorgen, weil er psychisch erkrankt ist oder eine geistige, seelische oder körperliche Behinderung hat, spricht man von Betreuung.
Anders als in den USA geht es in Deutschland nicht darum, Betroffene zu entmündigen, sondern sie rechtlich zu vertreten. Sie also in den Lebensbereichen zu unterstützen, in denen sie Hilfe brauchen, sagt Thorsten Becker vom Bundesverband der Berufsbetreuer*innen. Er arbeitet seit 25 Jahren selbst als rechtlicher Betreuer.
"In der Betreuung geht es immer um das Miteinander. Wir ermitteln mit dem Menschen zusammen den Bedarf der Unterstützung und Lösungswege, wie er sein Leben leben kann mit dem Ziel der Selbstbestimmung."
Hilfe zum selbstbestimmten Leben
Der Rahmen, in welchen Bereichen Betreuerinnen und Betreuer eingreifen dürfen, ist gesetzlich festgelegt. Ihre Aufgabe ist es zum Beispiel, Betroffene dabei zu unterstützen, wenn es um ihre ärztliche Versorgung, Anträge für Sozialleistungen oder um die Organisation eines ambulanten Pflegedienstes geht, erklärt Thorsten Becker.
Zwangsmaßnahmen nur per richterlichen Beschluss
In seltenen Fällen komme es auch zu Zwangsmaßnahmen. Bringt sich eine Person zum Beispiel durch ihr Verhalten selbst akut in starke Gefahr, könne die rechtliche Betreuerin oder der Betreuer eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik zum Schutz der betroffenen Person vor Gericht beantragen. Im Anschluss prüfen Richterinnen und Richter, so der Betreuer, ob die Zwangseinweisung gerechtfertigt ist oder es Alternativen dazu gibt. Denn: Eine Zwangseinweisung bedeutet auch einen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen.
Laut Thorsten Becker geht es bei einer Betreuung vor allem aber darum, den Betroffenen insoweit zu helfen, dass sie wieder selbstbestimmt leben können – soweit das eben möglich ist.
"Die schönsten Momente in der Betreuung sind die, wenn die Betreuung wieder überflüssig wird."
Möchten Betroffene ihre Betreuung von sich aus beenden, können sie das beim Betreuungsgericht beantragen, wenn sie ihren freien Willen bilden können, sagt er. Gegen den unerkrankten freien Willen eines Erwachsenen kann es keine Betreuung geben.