• Deutschlandfunk App
  • ARD Audiothek
  • Spotify
  • Apple Podcasts
  • Abonnieren

Künstlerinnen und Künstler machen aus Songs große Chartserfolge. Trotzdem können sie nicht entscheiden, was mit den Songs passiert, denn die Verwertungsrechte gehören den Labels. Taylor Swift streitet sich seit dem Sommer mit ihrer alten Plattenfirma Big Machine Records um die Rechte ihrer ersten sechs Alben. Die Sängerin befürchtet jetzt, ihre alten Songs zukünftig nicht mehr performen zu können.

Rihanna ist es schon passiert, Jay-Z auch, und jetzt ist Taylor Swift in der gleichen Situation: Die Sängerin kämpft seit Monaten um die Verwertungsrechte ihrer ersten sechs Alben.

In einem offenen Brief wirft Taylor Swift ihrem alten Label Big Machine Records vor, einen Großteil ihrer Musik nicht mehr frei verwenden zu können. Das Label würde ihr verbieten, die Songs live zu performen und unter anderem auch in einer geplanten Doku über ihr Leben einzubinden. Taylor Swifts Aussagen würden so nicht stimmen, macht wiederum Big Machine Records in einem Statement deutlich.

Externer Inhalt

Hier geht es zu einem externen Inhalt eines Anbieters wie Twitter, Facebook, Instagram o.ä. Wenn Ihr diesen Inhalt ladet, werden personenbezogene Daten an diese Plattform und eventuell weitere Dritte übertragen. Mehr Informationen findet Ihr in unseren  Datenschutzbestimmungen.

Eines ist klar: Mit dem Unterschreiben ihres Plattenvertrags 2006 hat Taylor Swift alle Verwertungsrechte für ihre ersten sechs Alben an die Musikfirma abgetreten. Genau das könnte ein Problem für zukünftige Auftritte werden, schreibt die Sängerin in ihrem offenen Brief. Denn: Alleine das Label darf entscheiden, was mit der Musik passiert – nicht Taylor Swift.

"Sie ist zwar mit dem Label zum Weltstar geworden, allerdings kann man auch davon ausgehen, dass sie nicht wegen des Labels zum Weltstar geworden ist."
Anke van de Weyer, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin

Um den Konflikt mit dem alten Label zu umgehen, wollte sie daher die alten Songs noch mal aufnehmen und dadurch neue Originalaufnahmen produzieren. Die Verwertungsrechte der neuen Aufnahmen würden dann Taylor Swift gehören. Aber auch das funktioniert nicht: Neue Aufnahmen von alten Songs sind erst ab dem kommenden Jahr möglich, besagt der Vertrag mit Big Machine Records.

Nur wer die Verwertungsrechte besitzt, kann entscheiden, was mit der eigenen Musik passiert

Damit ist Taylor nicht alleine: Viele Musikerinnen und Musiker haben in der Vergangenheit ähnliche Verträge unterschrieben, die sehr vorteilhaft für die Plattenfirma waren, erklärt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Anke van de Weyer. Rihanna und Jay-Z zum Beispiel konnten sich die Rechte ihrer alten Songs vom Label zurückkaufen.

"Mittlerweile ist vielen Künstlerinnen und Künstlern bewusst, wie wichtig es ist, sich um die Verwertungsrechte zu kümmern."
Anke van de Weyer, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin

Heute ist vielen Musikerinnen und Musikern wesentlich bewusster, wie entscheidend der rechtliche Besitz an den eigenen Songs ist, sagt Anke van de Weyer. Entweder veröffentlichen sie ihre Musik ohne die Unterstützung einer Plattenfirma oder gründen selbst ein Label. Damit sichern sie sich nicht nur ihre künstlerische Freiheit, sondern können selbstständig entscheiden, was sie mit ihrer Musik machen möchten.

Taylor Swift hat aus der Situation mit ihrem alten Label dazugelernt: Die Verwertungsrechte an ihrem aktuellen Album "Lover" gehören ganz alleine der Sängerin.

Shownotes
Plattenverträge und Verwertungsrechte
Taylor Swift und der Kampf um die eigene Musik
vom 18. November 2019
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartnerin: 
Anke van de Weyer, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin