In einigen Skigebieten in den Alpen herrscht nach Schneefall höchste Lawinengefahr, außerdem sind tausende Urlauber eingeschneit. Was ihr wissen müsst, wenn ihr einen Urlaub gebucht habt.
In den letzten Jahren haben die Skigebiete in den Alpen eher über Schneemangel geklagt. Jetzt ist es deutlich zu viel Schnee. Zermatt in der Schweiz ist erneut von der Außenwelt abgeschnitten. Auch Sankt Anton und Ischgl in Österreich sind nicht zu erreichen. Straßen sind gesperrt, Züge fahren nicht. Hinzu kommt noch eine erhöhte Lawinengefahr. Auch in den Bayerischen Alpen. Ski fahren ist an einigen Orten undenkbar. Was also tun, wenn der Wintersporturlaub bereits gebucht ist?
Bei "höherer Gewalt" darf der Urlaub storniert werden
Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden Württemberg sagt, wenn wir den Urlaubsort erst gar nicht erreichen, weil er eingeschneit ist, können wir zum Beispiel die gebuchte Unterkunft problemlos stornieren. "Das ist ein Fall von höherer Gewalt, so dass die Urlaubsleistung ja auch nicht erbracht werden kann", sagt Buttler.
Zu viel Schnee heißt "höhere Gewalt", das bedeutet aber auch, dass nicht die Hoteliers haften müssen, wenn wir zum Beispiel bereits in Zermatt sind und gezwungenermaßen noch ein paar Tage dranhängen müssen, weil wir aus dem eingeschneiten Ort nicht mehr herauskommen. "Allerdings zeigen Beispiele aus der Vergangenheit, dass die Hoteliers hier die Reisenden auch nicht auf die Straße setzen" sagt der Verbraucherschützer. Es sei aber eben Verhandlungssache.
Und auch für die Absprachen mit dem Arbeitgeber gebe es keine allgemeinen Regeln - wenn wir zum Beispiel eingeschneit sind und nicht wie geplant bei der Arbeit erscheinen können. Oliver Buttler rät, sich auf jeden Fall so schnell wie möglich beim Chef oder bei der Chefin zu melden. Eventuell werden dann ein paar unbezahlte Urlaubstage fällig.
Skifahren - trotz Lawinengefahr
Wer zahlt, wenn wir trotz Lawinenwarnungen verunglücken? Der Verbraucherschützer sagt: "Wenn ich fernab von einer präparierten Piste im freien Gelände unterwegs bin, muss ich damit rechnen, dass die Kosten am Ende auf mich umgewälzt werden." Die Versicherungen greifen in solchen Fällen übrigens nur, wenn wir "leicht fahrlässig" gehandelt haben. Wenn wir Warnhinweise ignorieren, gehört das allerdings in die Kategorie "grob fahrlässig". Oliver Buttler sagt: "In dem Falle würde ich dann die gesamten Kosten tragen müssen."
"Insgesamt ist es wichtig, dass man sich vor einer Reise gut über seinen Versicherungsschutz erkundigt, aber sobald man die abgesteckten Pisten verlässt, muss man damit rechnen, dass man alle Kosten zu tragen hat."
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