Vermutlich wird die Bundesregierung die Maßnahmen gegen Corona verlängern und verschärfen. Maßnahmen, die unsere Freiheiten einschränken müssen jedoch verhältnismäßig sein, sagt der Staatsrechtler Alexander Thiele. Doch was verhältnismäßig ist, darauf gibt es keine einfache Antwort.
Wenn die Bundesregierung über weitere Maßnahmen berät, dann wird es zum Beispiel auch um eine bundesweite Ausgangssperre gehen. In Bayern gibt es solch eine Sperre bereits. Dass diese Maßnahme für alle Bundesländer gilt, wäre rechtlich in Ordnung. Das Infektionsschutzgesetz, das 2020 angepasst wurde, erlaubt Ausgangs- oder Kontaktbeschränkung für den öffentlichen sowie privaten Raum, so Staatsrechtler Alexander Thiele.
Das Infektionsschutzgesetz ausloten
Dennoch ist es wichtig, dass Maßnahmen verhältnismäßig sind, wenn sie unsere Freiheiten beschränken.
"Auch wenn Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz vorgesehen sind, entbindet das nicht davon nachzuweisen, dass Maßnahmen verhältnismäßig sind."
Zur Frage nach der Verhältnismäßigkeit gehört, ob Maßnahmen geeignet sind, um die Pandemie zu bekämpfen. "Die Regierung muss nachweisen, dass eine Regelung wie die Ausgangssperre tatsächlich zur Verhinderung der Ausbreitung führt", sagt Alexander Thiele. "Und da fehlen uns bislang tatsächlich die Daten."
Es braucht mehr Daten, um Maßnahmen zu bewerten
Das Problem: Es ist nicht eindeutig, wo wir uns anstecken. Ein vollständiges und umfassendes Kontaktverbot wäre wohl hilfreich, um die Pandemie zu begrenzen. "Aber aus juristischer Perspektive, müsste man an den Stellen ansetzen, wo sich das Virus wirklich befindet. Und das wissen wir eben nicht", sagt der Staatsrechtler.
Bei solch einer unsicheren Datenlage kann die Regierung Spielräume geltend machen. Trotzdem dürfen Maßnahmen nicht komplett pauschal verordnet werden, wenn sie Freiheiten einschränken, so Alexander Thiele. Die Regierung muss für Daten und Studien sorgen, damit sie gezielt handeln kann. Auch, wenn das nicht einfach ist.
Für Juristen und Juristinnen stellt sich auch die Frage nach den individuellen Rechten beziehungsweise Beschränkungen. Welche Verantwortung der oder die Einzelne trifft, ist schwer nachzuweisen.
"Wir müssen im Grunde individuelle Freiheitseinschränkungen hinnehmen für das kollektive Gut Gesamtgesundheit. Und damit tut sich das Recht schwer."
Eine Maßnahme, die rechtlich unproblematisch scheint, ist die generelle Homeoffice-Pflicht. Dass es die nicht schon länger gibt, findet Alexander Thiele erstaunlich. Denn es liegt nahe, dass das Infektionsrisiko im Großraumbüro eher erhöht ist. Die Homeoffice-Pflicht scheint eine Maßnahme zu sein, die zum einen ökonomisch nicht einschneidend ist. "Denn das Arbeiten geht zu Hause weiter". Und zum anderen werden gleichzeitig Kontakte unterbunden.
"Eine Homeoffice-Pflicht erscheint mir eine Maßnahme zu sein, die nicht nur sinnvoll, sondern beinahe schon zwingend ist."
Wichtig ist auch, dass die einzelnen Maßnahmen im Paket nachvollziehbar sind - was schwierig ist, wenn Friseurläden schließen müssen, aber Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen weiterhin in Großraumbüros zusammen treffen. Hier gilt der Gleichheitssatz: Das heißt, wesentlich Gleiches muss gleich behandelt werden. Dieser Gleichheitssatz könnte auch eine rechtliche Rolle spielen bei einer bundesweiten Ausgangssperre, die dann unabhängig von lokalen Inzidenzwerten gilt.