Lutz Bachmann, Pegida-Mitbegründer, darf keine Demonstrationen mehr anmelden und leiten, weil er gegen Regeln des Versammlungsrechts verstoßen hat. Für eine Demokratie ein harter Schritt. Aber: Lutz Bachmann ist einfach nicht zuverlässig, sagen die Dresdner Behörden. Wie demonstriert man richtig?
Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut unserer Demokratie, sie einzuschränken ist ein harter Schritt. Aber Pegida-Mitbegründer Lutz Bachmann hat wiederholt gegen Regeln des Versammlungsrechts verstoßen: Bereits Ende 2015 hat die Stadt Dresden Lutz Bachmann mitgeteilt, ihn nicht mehr als Anmelder für Demonstrationen zu akzeptieren, schreibt Zeit Online.
Seitdem hat sein Stellvertreter Siegfried Däbritz Pegida-Demos angemeldet. Am Tag der Deutschen Einheit haben beide zu einer Protestaktion auf dem Dresdner Neumarkt aufgerufen, obwohl dort Veranstaltungen untersagt waren. Trotzdem haben Pegida-Anhänger die Einheitsfeier gestört und Bundespräsident Joachim Gauck und Bundeskanzlerin Angela Merkel beschimpft.
Dieser Vorgang hat dazu geführt, dass Bachmann und Däbritz durch die Zuverlässigkeitsprüfung der Dresdner Behörden gefallen sind. Wie demonstriert man richtig - Pegida hin oder her? Das hat sich unser Reporter Martin Krinner gefragt.
Einmaleins der Demo-Regeln
- Richtig anmelden: In der Regel muss eine Demonstration 48 Stunden vorher bei der Polizei oder dem Ordnungsamt angemeldet werden. Bei der Anmeldung muss der Veranstalter seine Daten angeben, das Versammlungsdatum festlegen, den Demonstrationsverlauf beschreiben, ob Megaphon, andere Geräte oder Fahrzeuge eingesetzt werden, mit wie vielen Teilnehmern man rechnet und ob Ordner eingeplant werden.
- Der Versammlungsleiter ist dafür verantwortlich, dass sich alle Teilnehmer friedlich verhalten. Bei Verstößen wie Steine werfen oder verfassungsfeindliche Parolen skandieren muss der Leiter einschreiten und die Teilnehmer zurecht weisen.
- Ist eine Eskalation im Rahmen der Demo geplant gewesen, wird der Versammlungsleiter dafür verantwortlich gemacht. Drehen spontan Teilnehmer durch, wird das dem Leiter nicht angelastet.
- Kann der Versammlungsleiter die Teilnehmer nicht mehr zur Ruhe bringen, dann greift die Polizei ein.
- Gibt es einen aktuellen Anlass, der eine Eil- oder Spontanversammlung begründet, ist eine Demo ohne vorherige Anmeldung möglich.
- Flashmob fällt nicht unter das Versammlungsrecht, solange keine strafrechtlich relevanten Taten begangen werden wie Sachbeschädigung. In diesem Falle würde dann die Polizei eingreifen.
Das klingt eigentlich gar nicht so schwer, Herr Bachmann. Sie können es ja in fünf Jahren noch einmal versuchen, wenn das Verbot zur Demonstrationsleitung wieder aufgehoben wird.