Die Straßenverkehrsordnung hat viele Regeln, auch für Radfahrer und Radfahrerinnen. Es gibt Radwege, aber auch Radstreifen, die ihr aber nicht immer nutzen müsst.
Klar ist: Laut Straßenverkehrsordnung müssen alle, die über zehn Jahre alt sind, mit dem Rad auf der Straße fahren. Aber Straße ist nicht gleich Straße: Es gibt Fahrradwege oder auch Fahrradstreifen.
Fahrrad- oder Radstreifen sind die Strecken, die auf der Straße neben der Fahrbahn verlaufen. Die Radstreifen sind meist durch Linien von der anderen Fahrbahn getrennt - mal durchgezogen, mal gestrichelt. In manchen Städten haben sie eine andere Farbe als Gehweg und Fahrbahn. Manchmal ist das Radsymbol aufgesprüht.
Bei Gefahr - runter vom Radweg
Fahrradwege hingegen sind durch ein blaues Schild mit weißem Rad gekennzeichnet. Diese Wege sind benutzungspflichtig. Falls es einen gekennzeichneten Radweg gibt, müsst ihr diesen als Radfahrer nutzen. Auch wenn ihr glaubt, ihr kommt auf der restlichen Fahrbahn schneller voran. Aber es gibt eine Ausnahme: Falls euch Gefahr droht, dürft ihr von dem Fahrradweg runter.
Gefahr droht zum Beispiel, wenn der Radweg mit Fahrzeugen zugestellt ist durch Autofahrer oder Paketzusteller - was oft vorkommt. In der Winterzeit können Radwege auch gefährlich werden, wenn sie verschneit oder vereist sind. In solchen Fällen dürft ihr den Radweg verlassen, so Verkehrsrechtler Hans Hanagarth.
"In solchen Fällen, wo die Unfallgefahr auf dem Radweg höher ist als auf der Fahrbahn, darf ich den Radweg verlassen und auf der Hauptfahrbahn fahren."
Zur Sicherheit solltet ihr ein Handyfoto von der Situation machen, rät Hans Hanagarth. Falls euch die Polizei anhalten sollte, könnt ihr nachweisen, warum ihr den Radweg verlassen habt - ganz gesetzestreu. Wichtig ist aber auch: Sobald der Radweg wieder nutzbar ist, müsst ihr wieder von der Straße runter und auf den Radweg.
Radwegpflicht situationsbedingt aufgehoben
Auf manchen Radwegen findet ihr auch Schilder mit dem Hinweis "Achtung Radwegschäden". Diese Schilder zeigen euch erst einmal nur an, dass ihr vorsichtiger fahren sollt. Sie bedeuten nicht, dass ihr den Radweg verlassen dürft, erklärt Deutschlandfunk-Nova-Reporter Martin Schütz. Ihr sollt aber eure Geschwindigkeit anpassen.
Es ist nicht immer eindeutig und hängt von der Situation ab, wann ihr den Radweg verlassen dürft.
"Im Einzelfall ist das eine Ermessensfrage: Was ist mir zumutbar? Und wie bewerte ich den Zustand des Weges?"
Ihr müsst also selbst einschätzen, ob euch der Radweg zu gefährlich ist und ihr lieber auf die Fahrbahn wechselt. Aber es ist ohnehin ganz gut im Straßenverkehr das Hirn einzuschalten und zu schauen, was so los ist, sagt Martin Schütz.
Der ADFC Hamburg hat weitere Hinweise und auf der ADFC Deutschland Homepage findet ihr das PDF Verkehrsrecht für Radfahren.
Und in unserem RADFUNK geht es auch um Rechte von Fahrradfahrern: