Dashcams sind Kameras, die auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe im Auto montiert sind und die Straße filmen. Bei Unfällen können sie eindeutige Beweise liefern. Aber ihr Einsatz vor Gericht ist umstritten. Jetzt prüft der Bundesgerichtshof, ob solche Aufnahmen verwendet werden dürfen.
Bisher liegt es im Ermessen des Richters, ob er Aufnahmen von Dashcams als Beweise zulässt. Sollte der Bundesgerichtshof im aktuellen Prozess entscheiden, dass Aufnahmen von Dashcams grundsätzlich verwendet werden dürfen, befürchten Kritiker über kurz oder lang Kameras in allen Autos, die alles aufzeichnen. Noch mehr Überwachung also.
Befürworter der Dashcams sagen, Dashcams sorgen für Gerechtigkeit und wer sich an die Regeln hält, hat nichts zu befürchten. Diese Meinung vertritt auch Hans Hanagarth, Anwalt für Verkehrsrecht. Er erklärt, dass der Bundesgerichtshof im Hinblick auf die Dashcams jetzt über eine Interessensabwägung entscheidet.
Laut Datenschutz sind Dashcams nicht legal
Die konkrete Frage wurde dem BGH vom Landgericht Magdeburg vorgelegt, ein kleinerer Unfall mit einem Sachschaden von 1000 Euro. Der Kläger hatte eine Videoaufnahme aus dem Innenraum seines Autos vorgelegt, um damit zu belegen, dass der Unfallgegner sich falsch verhalten habe. In dem jetzt erwarteten Urteil vom BGH geht es darum, ob der Kläger diese Aufnahmen fertigen durfte.
"Das Urteil wird Signalwirkung haben, denn es wird die Frage beantworten: Überwiegt das Interesse des Betroffenen oder das des Unfallgegners an seinem Persönlichkeitsrecht?“
Das Landgericht Magdeburg hatte geurteilt, der Streitwert von 1000 Euro sei zu gering. Laut Bundesdatenschutzgesetz muss eine Interessensabwägung erfolgen zwischen den beiden Rechten: dem Recht auf Schadensersatz und dem Persönlichkeitsrecht dessen, der gefilmt wird.
Dazu kommt, dass auch Unbeteiligte gefilmt werden. Auch Fußgänger haben zum Beispiel ein Persönlichkeitsrecht, wenn sie nicht dabei gefilmt werden wollen, wie sie über den Zebrastreifen gehen. Rechtsanwalt Hanagarth sagt, dieses Problem bestehe grundsätzlich immer, weil in der Öffentlichkeit ständig fotografiert wird. Er sieht es so: Im Prinzip könne man sich auf das Persönlichkeitsrecht nur eindeutig berufen, wenn sich jemand mit seiner Kamera vor einen stellt, aber nicht, wenn man in einer Menschenmenge auf einem Konzert fotografiert werde.
Verkehrsanwalt Hanagarth ist ein großer Verfechter der Dashcams. Er glaubt, wenn der BGH sie grundsätzlich zulässt, werden sie maßgeblich zur Verkehrserziehung beitragen.
"Ich erwarte beim größeren Einsatz von Dashcams, dass weniger Unfälle passieren, weil jeder weiß: Wenn ich zu schnell fahre oder mich falsch verhalte, kann das nachgewiesen werden."