Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt jetzt unter anderem wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung gegen Personaldienstleister und Piloten der Billig-Airline Ryanair.
Das System bei der Fluggesellschaft Ryanair funktioniert so: Die Piloten sind offiziell selbstständig, arbeiten in einer Art Ich-AG und die Personaldienstleister vermitteln dann ihre Arbeitskraft an Ryanair. Außerdem gibt es noch Steuerkanzleien, die diese Ich-AGs betreuen.
Vorwurf der Scheinselbständigkeit
Die Staatsanwaltschaft Koblenz vermutet, dass die Piloten nur scheinselbstständig sind. Andreas Braun vom Rechercheverbund der Süddeutschen Zeitung, vom NDR und WDR hat an der Geschichte mitrecherchiert. Er sagt, dass es tatsächlich keine Anzeichen für eine echte Selbstständigkeit gebe. Denn die Piloten sind Ryanair gegenüber zum Beispiel weisungsgebunden, sie bekommen Dienstpläne von Ryanair und sie dürfen auch nicht für andere Airlines fliegen.
"Die Staatsanwaltschaft sieht Ryanair derzeit nicht als eigentlichen Arbeitgeber an, sondern sie ist der Meinung, dass die Personalvermittler eigentlich die Piloten anstellen und dann eben auch Sozialabgaben für sie zahlen müssten."
Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Koblenz in dem Fall wegen Sozialabgabenbetrug oder Beihilfe dazu. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen die Fluggesellschaft sondern gegen die Piloten und die Personaldienstleister. In Bezug auf die Steuerkanzleien gibt es den Vorwurf, dass sie die Gehälter der Piloten als zu niedrig angegeben haben. Dort stehe der Verdacht der Steuerhinterziehung und des Betrugs gegen die Piloten im Raum.
Ryanair betont in einer schriftlichen Antwort, dass der Konzern von seinen Piloten verlange, sich entsprechend ihrer steuerlichen Pflichten zu verhalten. Allerdings wird ja derzeit auch nicht direkt gegen den Konzern ermittelt. Fakt ist auf der anderen Seite: Durch diese Konstruktion spart die Fluggesellschaft enorme Personalkosten.
"Es ist eben wie in anderen Wirtschaftsbereichen auch. Besonders billige Anbieter haben eben auch nicht die besten Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeiter."
In Frankreich war ein ähnlicher Fall bereits vor Gericht, bei dem Ryanair eine echte Niederlage einstecken musste. Ende 2014 wurde der Konzern von einem Berufungsgericht zu acht Millionen Euro Schadenersatz verurteilt. Dort sahen die französischen Richter den Vorwurf der Schwarzarbeit bestätigt. Ryanair musste damals auch Geld an die Piloten an die Gewerkschaften und ein Strafgeld zahlen.