© picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Monika Skolimowska
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Bundesverfassungsgericht | 30. Juli 2024

Ampel-Wahlrechtsreform teils nicht verfassungskonform

Mit der Wahlrechtsreform wollte die Ampel-Regierung den Bundestag verkleinern. Doch das Bundesverfassungsgericht hebt das neue Wahlrecht nun teilweise wieder auf. Eine Ausnahme bei der Fünf-Prozent-Hürde soll nun doch wieder gelten. Ein Politikwissenschaftler ordnet das noch nicht verkündete Gerichtsurteil ein.

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Bundesverfassungsgericht
Ampel-Wahlrechtsreform teils nicht verfassungskonform
vom 30. Juli 2024