Urlaubsreisen sind auch während der Covid-19-Pandemie möglich. Das Auswärtige Amt hat seine Hinweise angepasst und sich drei Kategorien überlegt.
Seit dem 01.10.2020 sind die pauschalen Corona-Reisewarnung für fast alle Staaten außerhalb der Europäischen Union aufgehoben. Stattdessen gibt es die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes wieder für einzelne Länder – je nach Infektionsgeschehen.
Sobald mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kommen, gilt die Reise in das Gebiet als risikoreich. Im Moment ist Polen
das einzige direkte Nachbarland Deutschlands, in dem keine Risikoregion ausgewiesen ist. Allerdings steigen auch dort im Moment die Infektionszahlen.
"Von unseren Nachbarländern ist Polen das einzige, das bisher keine Risikoregion hat – da geht es immer um 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner."
Auch Italien, Griechenland, Malta und Zypern weisen im Moment keine Risikoregionen auf. In vielen Ländern sind nur bestimmte Städte oder Regionen als solche ausgewiesen – beispielsweise in Dänemark, den Niederlanden und in Österreich.
Drei unterschiedliche Corona-Kategorien
Anders ist die Lage in Frankreich: Dort gibt es inzwischen nur eine einzige Region, die nicht Risikogebiet ist, nämlich Grand Est, die Grenzregion zu Deutschland. Ganz Belgien ist erst am 30.10.2020 zum Risikogebiet erklärt worden.
Das Auswärtige Amt unterscheidet jetzt drei Kategorien von Ländern:
- Die Länder mit einer Reisewarnung. Das betrifft aktuell 123 Länder weltweit.
- Die Länder mit einer eingeschränkten Reisewarnung: Die wird ausgesprochen, wenn die Infektionszahlen zwar in Ordnung sind, es aber trotzdem Ein- oder Ausreisebeschränkungen gibt.
- Länder ohne jegliche Warnung. Außerhalb Europas sind das momentan nur Georgien und Tunesien.
Reisewarnungen sind keine Reiseverbote. Allerdings sollen sich die Regeln für Reiserückkehrer aus Risikogebieten Mitte Oktober ändern. Im Moment ist geplant, dass Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer für fünf Tage in Quarantäne müssen.
Quarantäne für Reiserückkehrende geplant
Dann erst ist ein Corona-Test vorgesehen. Johannes sagt: "Das soll verhindern, dass du dich auf der Rückreise ansteckst und das beim Corona-Test am Flughafen noch nicht erkannt werden kann."
"Mit einer Woche Quarantäne nach deinem Urlaub musst du schon rechnen."
Wer in ein Risikogebiet fliegt, hat in der Regel keinen Anspruch auf Erstattung, wie das bei Pauschalreisen eigentlich der Fall ist. Auch bei der Auslandskrankenversicherung müssten Reisende aufpassen, sagt der Rechtsanwalt Kay Rodrega. Er ist spezialisiert auf Reiserecht und rät, das Kleingedruckte zu lesen.
"Einige Versicherer haben im Kleingedruckten stehen, dass im Pandemiefall oder im Fall einer Reisewarnung keine Leistungen erbracht werden. Da sollte man sich den Versicherungsschutz schriftlich bestätigen lassen."
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