Seit vielen Jahren gibt es Webseiten, auf denen sich kostenlos und ohne Anmeldung tausende Filme und Serien gucken lassen. Mit der neuen "Clearingstelle Urheberrecht im Internet" gibt es jetzt einen neuen Anlauf, gegen solche Seiten vorzugehen.
Die neue Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) wurde von Internetzugangsanbietern und Rechteinhabern gegründet, um "nach objektiven Kriterien prüfen zu lassen, ob die Sperrung des Zugangs einer strukturell urheberrechtsverletzenden Webseite rechtmäßig ist", wie es heißt.
Bei den Providern sind unter anderem die Telekom, Vodafone und Telefonica dabei, bei den Rechteinhabern zum Beispiel der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Bundesverband Musikindustrie, die Deutsche Fußballliga und der Verband der Games-Branche.
Schnelleres Vorgehen gegen illegale Seiten
Die Inhaber der Urheberrechte hatten den Eindruck, dass es a) nach wie vor sehr viele Verstöße gegen das Urheberrecht gibt und dass b) die Gerichtsverfahren dagegen viel zu lange dauern. Die Clearingstelle hat das Ziel, schneller gegen Websites wie etwa kinox.to oder thepiratebay.org vorgehen zu können – und zwar mit Netzsperren, erklärt Deutschlandfunk-Nova-Netzreporter Konstantin Köhler.
"Netzsperre bedeutet: Der Zugang zu diesen Seiten wird gesperrt."
Genau deshalb sind eben auch die Internetprovider an Bord der CUII. Diese führen die Netzsperren nämlich technisch aus. Bereits gestern (11.03.2021) wurde etwa schon die Seite Serienstream.sx gesperrt, weitere Sperren könnten in den nächsten Monaten folgen.
Die Netzsperren können zwar relativ einfach umgangen werden – vielen Userinnen und Usern wird der Aufwand allerdings zu groß sein, deshalb werden die Sperren auf jeden Fall einen gewissen Erfolg haben, glaubt Konstantin Köhler.
Gerichtsverfahren im besten Fall überflüssig
Durch die Schaffung der Clearingstelle werden die uneffektiven Gerichtsverfahren in Zukunft an Bedeutung verlieren. Im besten Fall werden sie sogar gar nicht mehr gebraucht. Jochen Homann, der Präsident der Bundesnetzagentur, die die Gründung der Clearingstelle begleitet hat, hat das bestätigt.
"Das neue Verfahren hilft, langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden."
Die Bundesnetzagentur werde ihren Beitrag leisten, um die Vorgaben zur Netzneutralität zu sichern, so Jochen Homann. Neben der Bundesnetzagentur wurde die CUII auch vom Bundeskartellamt geprüft und ohne Einwände akzeptiert. Auch ein ehemaliger Richter des Bundesgerichtshofs macht bei der CUII mit, er soll für Unabhängigkeit sorgen.
Netzsperren nach wie vor umstritten
Netzsperren waren schon häufiger großes Thema in Deutschland – ganz besonders im Jahr 2009, als der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen der wenig ehrenvolle Spitzname "Zensursula" verliehen wurde.
Umstritten sind sie immer noch: "Mit Netzsperren öffnen wir die Büchse der Pandora und schaffen noch größere Probleme", schreibt etwa Markus Beckedahl vom Online-Magazin netzpolitik.org in einem Kommentar. Die Befürchtungen, was Netzsperren im schlimmsten Fall anrichten können, gibt es immer noch – und sie sind auch immer noch nachvollziehbar, findet Konstantin Köhler: Der Anfang einer möglichen Zensur, die Einschränkung der Meinungsfreiheit, womöglich könnten Netzsperren auch als Vorbild für autoritäre Staaten dienen.
Gleichzeitig sei es aber auch legitim, etwas weniger skeptisch zu sein – immerhin sei Deutschland ein demokratisches Land, in dem alle möglichen Kontrollmechanismen greifen und auch funktionieren. Webseiten wie kinox.to und Co. handelten nun einmal weitestgehend illegal. Warum also nicht eine einfache Möglichkeit schaffen, gegen sie vorzugehen? Eine eindeutige Bewertung des Ganzen ist schwierig, findet unser Netzreporter.