Winzige Kameras, versteckt in einem Stift, einer Taschenlampe oder einem Feuerzeug dürfen nicht mehr verkauft werden - wenn die Geräte in der Lage sind, das aufgezeichnete Material per WLAN zu versenden. Das hat die Bundesnetzagentur entschieden.
Die Bundesnetzagentur hat winzige Kameras verboten, eingebaut in Uhren, Wecker, Rauchmelder oder andere Alltagsgegenstände, die das aufgezeichnete Material per WLAN versenden können. Der Grund: Die Kameras machen es möglich, andere Menschen aus der Distanz zu überwachen. Das ist ein massiver Eingriff ins Privatleben. Olaf-Peter Eul, Sprecher der Bundesnetzagentur in Bonn, sagt dazu: "Da wird schon der Hersteller zum Täter und auch der bloße Besitz reicht schon aus, um sich hier strafbar zu machen."
"Der Gesetzgeber sieht es als besonders gefährlich an, wenn man auf unbemerkten Weg in einer Kamera eine Sendefähigkeit betreibt."
Die Bundesnetzagentur fordert mit ihrem Verbot alle Anbieter von Spyware dazu auf, WLAN-fähige Minikameras aus dem Sortiment zu nehmen. Vollständig werden die Geräte aber vermutlich nicht vom Markt verschwinden, sagt Olaf-Peter Eul, dazu gibt es zu viele ausländische Onlineshops, die die Geräte anbieten.
Auch Besitzer von Minikameras können belangt werden
Vorsicht gilt übrigens auch für alle, die sich schon so ein Gerät zugelegt haben: Die Bundesnetzagentur kann Händler dazu zwingen, die Kundendaten rauszurücken. Wer so ein Gerät besitzt, kann verfolgt werden. Und wer damit filmt, ohne Bescheid zu sagen, verstößt gegen geltendes Recht.
"Von den Verkäufern und Käufern kann dann die Vernichtung verlangt werden."