Fühlen sich Verbraucher von Unternehmen falsch behandelt, können sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Jetzt gibt es eine, die alle Bereiche abdeckt. Für Verbraucher ist die Schlichtung komplett ohne Risiko.
Es muss ja nicht immer direkt die Anwaltskeule sein. Verbraucher, die sich falsch behandelt fühlen, können sich an sogenannte Schlichtungsstellen wenden in der Hoffnung, dass diese Stelle zwischen Verbraucher und Unternehmen vermitteln kann. Für diverse Branche gibt es eine solche Schlichtungsstelle schon:
- Öffentlicher Personenverkehr wie Bahn, Flug- und Schiffsverkehr
- Rechtsanwaltschaft (z.B. Probleme mit Gebühren von Rechtsanwälten)
- Banken und Versicherungen
- Kraftfahrzeuggewerbe
- Ärzte
Andere Bereiche, zum Beispiel der komplette Online-Handel, sind bisher aber nicht abgedeckt. Deshalb gibt es jetzt die sogenannte Universalschlichtungsstelle des Bundes. Sie ist bundesweit für alles zuständig, für das es keine eigene Schlichtungsstelle gibt.
Schlichtungsverfahren vielversprechend für Verbraucher
Wer an einer Schlichtung interessiert ist, kann auf der Website der Schlichtungsstelle einen Antrag ausfüllen und den Sachverhalt aus der eigenen Sicht darlegen. Den Rest übernimmt die Schlichtungsstelle. Sie kontaktiert das Unternehmen und fragt, ob es bereit ist, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Verpflichtet sind Unternehmen dazu nicht, sagt Felix Braun, Vorstand der Universalschlichtungsstelle des Bundes.
"Den Schlichtungsvorschlag können Sie sich vorstellen als ein gut lesbares Gerichtsurteil. Damit kann man besser einschätzen, ob es sich überhaupt lohnt, vor Gericht zu gehen."
Wenn das Unternehmen mitmacht, kann es ebenfalls die eigene Sichtweise darlegen. Die Schlichtungsstelle analysiert dann den Fall und erstellt ein auf nachvollziehbaren Kriterien basierendes Angebot. "Nimmt das Unternehmen generell am Verfahren teil, liegt die Annahmequote bei 80 bis 90 Prozent", sagt Felix Braun. Schlichtungsverfahren sind für Verbraucher also ziemlich erfolgversprechend und komplett kostenfrei.
Nimmt ein Unternehmen an der Schlichtung nicht teil oder nehmen Verbraucher oder Unternehmen das Schlichtungsangebot nicht an, bleibt die Möglichkeit, das Ganze vor Gericht zu klären.
Beispiel: Multimedia-System im Auto
Kauft jemand ein Auto mit einem speziellen Multimedia-System, bei dem sich später herausstellt, dass es ein einfaches Radio ohne die Multimedia-Funktionalitäten ist, kann er eine Rückerstattung fordern. Bietet das Autohaus 1500 Euro an, der Käufer aber 3000 Euro erwartet, wird die Schlichtungsstelle eingeschaltet. Sie ermittelt eine nachprüfbare Wert-Differenz von 2200 Euro zwischen den beiden Systemen. Auf diese Rückerstattung können sich Autohaus und Käufer einigen.