Es gab viel Aufregung um den Film: "Auserwählt und ausgegrenzt - Der Hass auf Juden in Europa". Jetzt wurde er in der ARD und bei Arte ausgestrahlt - mit Kommentar.
Arte gibt einen Film in Auftrag, ist mit dem Ergebnis nicht zufrieden und beklagt journalistische Mängel. Das Ergebnis: Der Film wird nicht ausgestrahlt. Das passiert im journalistischen Alltag. Da das Thema des Films aber so relevant wie heikel ist, wollen die Autoren den Film trotzdem zugänglich machen.
Am Ende landet der Film bei der "Bild", die ihn für 24 Stunden in ihrem Online-Angebot verfügbar macht. Danach wird weiter heftig diskutiert. Vorwürfe von Zensur werden laut. Am 21.06.2017 zeigt die ARD dann den Film - mit Kommentaren und anschließender Live-Diskussion.
Polemisch und unausgewogen
Der Second-Screen-Faktencheck, den die ARD zur Sendung anbietet, erklärt Beanstandungen aus journalistischer Sicht. Bereits zu Beginn wird sehr polemisch in das Thema eingeführt. Statt den Judenhass in Europa abzubilden, sind viele Szenen im Nahen Osten gedreht - und eben nicht in Europa. "Thema verfehlt", urteilt Deutschlandfunk-Nova-Reporter Christoph Sterz.
Auch die journalistische Sorgfaltspflicht wurde nicht beachtet. Die besagt, dass jemand, dem etwas vorgeworfen wird, die Möglichkeit haben muss, sich auch dazu zu äußern. Das ist im Fall von "Auserwählt und ausgegrenzt" schlicht nicht passiert. NGOs, denen eine israelfeindliche Haltung vorgeworfen wurde, bekamen keine Möglichkeit, ihre Position zu den Vorwürfen darzulegen.
Aber es gab auch starke Momente, sagt Christoph Sterz, die zeigen: Der Hass auf Juden in Europa ist real. Vor allem in Szenen zum Schluss wird deutlich, wie jüdische Schüler in Frankreich ganz klar und krass diskriminiert werden.
In der anschließenden Diskussion zum Thema in der Talksendung "Maischberger" hat dann auch WDR-Fernsehchef Jörg Schönenborn noch mal klar Stellung zu den Zensurvorwürfen bezogen:
"Ich muss sagen, dass es mir schon kalt den Rücken runterläuft, wenn ich wahrnehme wie oft und in wie vielen Fällen Dinge Zensur genannt werden."
Schönenborn erklärte, dass der Kerngedanke der Presse- und Rundfunkfreiheit sei, dass Redaktionen frei und unbeeinflusst entscheiden, ob und was sie veröffentlichen und nicht veröffentlichen. Das heißt, weder beeinflusst von der Regierung oder dem Staat noch von öffentlichen Verbänden oder ähnlichem.