Uber wird zum stinknormalen Taxi-Dienst und darf in Deutschland weiterfahren. Für die Fahrer hat das allerdings Konsequenzen.
Es sah nach einem K.O. aus - in der vergangenen Woche hatte das Landgericht Frankfurt den Fahrdienst Uber Pop landesweit verboten. Mit dem Geschäftsmodell, dass ganz normale Autofahrer mit ihrem Privatwagen Kunden gegen Geld von A nach B kutschieren können, ist also erst mal Schluss. Aber Uber hat den deutschen Markt noch nicht abgeschrieben.
Ubers Plan B: Fahrer müssen bald einen Fahrbeförderungsschein erwerben - und die Kosten dafür will Uber tragen. Das Unternehmen nähert sich also einem ganz normalen Taxibetrieb an, obwohl Uber in den vergangenen Monaten immer wieder betont hatte, nur eine Mitfahrzentrale zu sein. Eine schnelle und pragmatische Antwort auf das Urteil des Landgerichts.
Klar ist aber auch - für Fahrer lag der Charme von Uber darin, dass sie sofort losfahren konnten. Jetzt müssen sie erst Prüfungen und Bürokratie über sich ergehen lassen, bevor sie Fahrgäste mitnehmen dürfen. Finanziell will Uber seinen Fahrern unter die Arme greifen und einige der Gebühren übernehmen, die Prüfungen müssen aber natürlich die Fahrer selbst ablegen.
"Den Taxi-Schein zu bekommen ist ein erheblicher Aufwand, den wahrscheinlich nicht mehr als 10 Prozent der bisherigen Uber-Fahrer auf sich nehmen werden."
Grundsätzlich könnten Uber-Fahrer dann auch bei ganz normalen Taxidiensten anheuern. Oder als eigener Unternehmer bei Uber bleiben.Wenn da nicht die Sache mit der Konzession wäre. Und die sind in den meisten
Städten limitiert, erklärt unser Netzautor Michael Gessat.
Es gibt auch davon abgesehen noch einiges zu beachten. Denn klar ist: Bei Uber X handelt es sich um gewerbliche Personenbeförderung. Fahrer brauchen also eine Versicherung für ihr Auto und müssen Umsatz- und Gewerbesteuer zahlen. Außerdem stellen sich Fragen nach Scheinselbstständigkeit und Mindestlohn.