Das Thema wird schon seit langem emotional diskutiert: Soll der umstrittene Bluttest auf Trisomie 21, den Frauen während der Schwangerschaft machen können, künftig von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden? Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Kassen entscheidet heute (19.09.2019) endgültig darüber.
Bei dem umstrittenen Test wird der Schwangeren Blut abgenommen. In deren Blut schwimmen nämlich bereits Bruchstücke einiger Zellen ihres Babys, erklärt die Medizinjournalistin Christina Sartori. Die werden dann daraufhin untersucht, wie häufig die verschiedenen Chromosomen vorkommen, die unser genetisches Erbmaterial enthalten. Normalerweise sind in jeder unserer Zellen 46 Chromosomen vorhanden. Manchmal treten aber Fehler auf, und es gibt zum Beispiel ein Chromosom zu viel oder zu wenig. Das kann zu mehr oder weniger schweren Behinderungen führen.
Mögliche Fehlbildungen
Bei der Trisomie 21 kommt das Chromosom Nr. 21 dreimal vor, also einmal zu viel. Das kann zu ganz unterschiedlichen Fehlbildungen führen, etwa am Herzen, an anderen Organen oder auch zu geistigen Behinderungen. Wie stark die Ausprägungen ausfallen, ist aber von Fall zu Fall unterschiedlich, erklärt Sartori.
"Die Folgen der Trisomie 21 können ganz unterschiedlich ausgeprägt sein – verschieden stark, manchmal nur sehr leicht. Und man kann heute viele Fehlbildungen, etwa am Herzen, operieren."
Auch durch heute mögliche Operationen hat sich die Lebenserwartung von Menschen mit Trisomie 21 deutlich verbessert. Viele gehen arbeiten, manche können selbständig leben.
Behindertenverbände kritisieren mögliche Kostenübernahme
Aus diesem Grund kritisieren Behindertenverbände auch, dass dieser Test jetzt von den Kassen bezahlt werden soll. Sie fürchten, dass dadurch noch häufiger abgetrieben wird.
"Behindertenverbände fürchten, dass die Zahl der Abtreibungen steigt - aus Angst vor einem Kind mit Trisomie 21."
Ob das so eintritt, sei schwer zu sagen, so Sartori. Allerdings gebe es den Test ja bereits (er kostet etwa 130 Euro) – und die Zahlen zeigten, dass sich die meisten Eltern in der Tat für eine Abtreibung entscheiden, wenn eine Trisomie 21 gefunden wird.
Diese lasse sich übrigens auch durch eine Fruchtwasseruntersuchung feststellen, die die Krankenkasse heute schon für Schwangere über 35 oder mit Verdacht auf Fehlbildungen bezahlt, so Sartori. Diese Untersuchung ist allerdings riskanter für das Kind als der Bluttest, weil mit einer Nadel in den Bauch der Mutter gestochen wird, um aus dem Fruchtwasser Zellen des Babys zu entnehmen.
Nur bei Risikoschwangerschaften
Der Entwurf, über den der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Kassen jetzt entscheidet, sieht vor, dass die Kassen den Test nur bei Risikoschwangerschaften übernehmen. Das Alter der Schwangeren alleine genügt dabei nicht als ausreichendes Risiko, sondern man schaut sich die individuelle Gesamtsituation an. Auf Kosten der Krankenkasse kann der Test erst ab der 12. Schwangerschaftswoche gemacht werden. Und wenn der Test eine Trisomie anzeigt, soll diese Diagnose anschließend noch einmal durch ein anderes Verfahren bestätigt werden.
Dass der G-BA den Entwurf verabschiedet, ist anzunehmen, sagt Sartori. Anschließend muss noch das Gesundheitsministerium zustimmen, das sei aber eine reine Formsache.
Update: Der Ausschuss hat entschieden, dass die Trisomie-Tests zur Kassenleistung werden – bei Risikoschwangerschaften und nach ärztlicher Beratung (Stand 19.09.2019 abends). Peter Neuhaus aus unserer Nachrichtenredaktion erklärt die Entscheidung: