Der BGH hat entschieden: Ein Transmann, der ein Kind bekommen hat, muss im Geburtenregister als Mutter eingetragen werden. Diskriminierend sei das nicht. Im Gegenteil.
Der Fall, über den da heute (25.09.2017) am Bundesgerichtshof entschieden wurde, ist kompliziert: ein Frau-zu-Mann-Transsexueller wurde 2011 rechtlich als Mann anerkannt. Er trägt seitdem einen männlichen Vornamen.
Einige Zeit später setzt er seine Hormonpräparate ab, um als Frau wieder fruchtbar zu sein. Über eine Samenspende wird er schwanger und bekommt ein Kind. Er möchte gerne als Vater im Geburtenregister eingetragen werden. Doch der Bundesgerichtshof entschied nun: Das ist nicht möglich. Der Mann ist "im Rechtssinne Mutter des Kindes".
"Der Wechsel von Frau zum Mann gilt nur im Verhältnis zum Staat - aber nicht bei der Abstammung."
Nach den biologischen Verhältnissen sei es bisher so, sagt Rechtsanwältin Eva Becker, dass nur eine Frau ein Kind zur Welt bringen kann. Für das Gericht sei also der Transsexuelle, obwohl er als Mann registriert sei, "gleichwohl die Mutter".
"Bei uns steht im Familienrecht: Mutter ist diejenige, die das Kind auf die Welt bringt."
Der Bundesgerichtshof begründet seine Entscheidung unter anderem damit, dass aus dem Geburtenregister keine Rückschlüsse auf eine mögliche Transsexualität der Eltern gezogen werden können - zum Schutz des Kindes.
Zwei Mütter, kein Vater - geht das?
Eine spannende Frage sei es jetzt, meint Eva Becker, wie das nun nach dem Gesetz zur "Ehe für alle" etwa bei lesbischen Paaren gehandhabt werden soll. Beispielsweise wenn ein leibliches Kind in eine gleichgeschlechtliche Ehe geboren wird.
"Wenn man sagt, das Kind, das in die lesbische Beziehung geboren wird, hat zwei Mütter, dann kann man ja auch daraus Rückschlüsse auf die Sexualität der Eltern ziehen."
Gerade um Diskriminierung zu verhindern, so die Anwältin, wolle man solche Angaben aus den Dokumenten heraushalten. "Es geht tatsächlich niemanden etwas an, ob meine Eltern hetero- oder homosexuell sind", sagt Eva Becker. Noch sind auf diesem Gebiet aber viele Fragen offen.
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