Esel Buddy verweigert die Aussage, Kater Lumpele verwickelt sich in Widersprüche - Tiere im Zeugenstand gibt es wirklich.
Showdown im Gericht in Ingolstadt: Im Prozess um einen Katzenbiss war auch die Katze selbst geladen. Geklagt hatte eine Frau, die durch einen plötzlichen Biss eine entzündete Wunde davon trug. Noch vor der Gegenüberstellung von Katze und Klägerin aber einigte man sich außergerichtlich. In anderen tierischen Fällen aber entschied das Gericht - auch auf Grundlage der "Aussage" von Tieren.
Herrchen oder Frauchen?
Wie etwa im Fall der Bulldogge Clyde. Der Rüde hatte seinen Auftritt vor 2009 vor dem Kölner Amtsgericht. Bei einem Mietsprozess ging es um die Frage: Wem gehört Clyde? Geklagt hatte nämlich ein Vermieter, dass Clyde entgegen der Vorschriften im Mietvertrag gehalten würde.
Der vermeintliche Besitzer konterte, der Hund gehöre gar nicht ihm, sondern seiner Mutter. Vor Gericht hockte Clyde dann zwar brav neben der Mutter, schielte aber auffällig zu seinem mutmaßlichen Herrchen rüber. Damit war die Verteidigungsstrategie war dahin. Das Gericht entschied: Clyde muss ausziehen.
Entscheidung ums Sorgerecht
Ähnlich lief es in einer Art Sorgerechtsstreit um eine Katze ab. Gestritten wurde, wem der Kater Lumpele ursprünglich gehörte: War der Kater der aktuellen Besitzerin nur zugelaufen, wie die Anklage behauptete? Allerdings verlief der Test mit freilaufendem Kater im Gericht ergebnislos. Statt sich klar für eine Partei zu entscheiden, fühlte sich Lumpele bei beiden Parteien gleich wohl. Entschieden wurde letztlich per Fotobeweis zu Gunsten der Kläger.
Richtig ernst wird es aber bei der Aussage des Papageien Bud aus den USA. Der hat womöglich Schreckliches gesehen oder zumindest gehört. Sein Besitzer Martin Durham wurde erschossen, verdächtigt wird dessen Ehefrau.
Als ein Indiz sehen Verwandte und Ankläger, dass der Papagei verschiedene Schreie mit unterschiedlicher Stimme ausstoße. Die Passage ende jedes Mal mit den Worten "Don’t fucking shoot." Und das angeblich im Tonfall seines Besitzers. Da der Prozess gerade erst begonnen hat, ist noch nicht abzusehen, ob der Papagei tatsächlich vor Gericht zugelassen wird.
Alte Regel: Besser nichts sagen
Die alte Gangsterregel "Don't talk to the Cops" hatte zudem ein Esel aus Dallas 2007 beherzigt. Als die Richter begutachten wollten, ob er wirklich so laut I-Aah macht, wie ein Nachbar des Besitzers behauptete, verhielt sich das Tier mucksmäuschenstill. Am Ende kam es zum Vergleich.
Ganz so absurd, wie es klingt, sind Tiere vor Gericht also nicht. Und es gibt sogar Fälle, in denen tatsächlich die Tiere angeklagt werden. Wir sind zumindest ganz froh, dass Tiere bisher noch nicht in anderen Funktionen bei Gericht eingesetzt werden: Denn mit einer Katze als Richter, da hätten wir keine Chance.