Der AfD-Abgeordnete Thomas Seitz streitet sich aktuell mit seinem Dienstherren, dem Justizministerium des Landes Baden-Württemberg. Das will ihn wegen rassistischer Äußerungen aus dem Beamtenstatus entfernen. Seitz ist verbeamteter Staatsanwalt, nur solange er für die AfD im Bundestag sitzt, ruht seine Tätigkeit. Danach könnte er aber wieder in sein Amt zurückkehren.
Das Justizministerium will Thomas Seitz wegen "rassistischer Gesinnung" und mangelnder Neutralität aus dem Beamtenverhältnis entlassen, damit würde er auch seine Pensionsansprüche verlieren.
Begriffe wie "Quotenneger" für Beamte nicht erlaubt
Bei einer mündlichen Verhandlung vor dem Dienstrichtergericht in Stuttgart folgte die vorsitzende Richterin laut DPA diesem Vorwurf: Begriffe wie "Quotenneger", "Invasion" und "Gesinnungsjustiz", aber auch Bilder etwa von einem Koran in einer Toilettenschüssel verletzten die Pflicht zur politischen Mäßigung, Neutralität, Unparteilichkeit und Verfassungstreue, der ein Beamter unterliege. Diese erste Verhandlung brachte keine Einigung. Beide Parteien wollen nach dem Urteil in die nächste Instanz gehen.
Vorwurf: Verstöße gegen die Verfassungstreue
Beamte dürfen sich zwar grundsätzlich politisch betätigen, sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Eric Maas, Thomas Seitz werden allerdings Verstöße gegen die Verfassungstreue vorgeworfen. Das heißt, er hat nach Auffassung seines Dienstherren die Pflicht zur Neutralität und Unparteilichkeit verletzt.
"Beamte müssen bei jeder politischen Betätigung Zurückhaltung wahren. Insbesondere dürfen sie ihre politische Einstellung und Äußerung nicht zu einer Beeinflussung ihrer Tätigkeit nutzen."
Im Falle von Thomas Seitz hat das Justizministerium Baden-Württemberg vor allem bei letzterem Bedenken. Denn Seitz hatte sich via Facebook während des Wahlkampfes zwischen 2015 und 2017 rassistisch geäußert. Als Staatsanwalt ist Thomas Seitz der Verfassung verpflichtet. Das beinhaltet auch, dass er niemanden wegen seiner Herkunft oder seiner politischen Ansichten bevorteilen oder benachteiligen darf.
Beamte müssen zwischen Amt und Mandat trennen
Der Fall Seitz ist in seiner Ausprägung bislang einzigartig, denn erstmals spielen in einem solchen Fall auch Veröffentlichungen in Sozialen Medien eine Rolle. Eines der Bilder, das Seitz dort veröffentlicht hat, zeigt ihn zum Beispiel mit seiner Robe über dem Arm und einem AfD-Sticker am Anzug. Der Vorwurf seines Arbeitgebers lautet: Seitz trenne offensichtlich nicht zwischen seinem Amt und seinem Mandat.
"Hier hat das Gericht richtig Bedenken geäußert, ob denn diese Trennung noch vorliegt, die er verfassungsmäßig vornehmen muss."
Die Verfahrensrichter sind allerdings nicht die einzigen, die Bedenken geäußert haben. Auch die Freiburger Anwaltschaft war sich unsicher, was ein Mandant mit Migrationshintergrund von einem Staatsanwalt zu erwarten hat, der sich in Sozialen Netzwerken rassistisch äußert.
"Das ist eine ganz schwierige Entscheidung: Weil wir zum einen zwischen Meinungsfreiheit als einem Grundrecht und der freiheitlich demokratischen Grundordnung als überschießender Verfassungsgrundlage zu entscheiden haben."
Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht, Eric Maas, wagt trotzdem eine Prognose über den Ausgang des Verfahrens. Er glaubt, dass Thomas Seitz aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden wird, weil seine Äußerungen und Aktionen zu weit gehen. Für Thomas Seitz hätte das zur Folge, dass er auch jegliche Pensionsansprüche aus seinem Beamtenverhältnis verliert.
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