Der Style ist eine Frage des persönlichen Geschmacks. Expressive Haarefarbe, bärtig, mit Piercings oder auch Tattoos. Das kann jeder machen, wie er möchte. Außer, ihr arbeitet bei der Polizei, bei der Bundeswehr, der Feuerwehr, in einer Bank oder einer Schule.
Uniform und Mütze plus x
In Deutschland gibt es ganz klare Regeln, wie ein Polizist aussehen muss: Er trägt eine Uniform und eine Mütze. Ansonsten ist es Ländersache, welche Details erlaubt sind und welche nicht. Ende der 90er Jahre setzte ein Münchner Polizist durch, dass er einen Ohrring tragen darf, und in Hamburg zogen Ende der 80er Jahre 15 Vollbart-Polizisten vor Gericht. Weil sie nicht ohne Bart herumlaufen wollten. Die Richter entschieden, dass der Bart gestutzt werden muss, wenn die Schutzmaske nicht mehr richtig anliegt. Aber auch ein Dreitagebart ist nicht erlaubt, zumindest nicht bei der Bundespolizei. Denn er beeinträchtigt aus Sicht der Bundespolizei das äußere Erscheinungsbild negativ.
"German Hair Force"
2003 klagte ein Polizist in Rheinland-Pfalz, weil er sich von seinem Zopf trennen sollte. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschied: Zopf ab! Weil er nicht zum korrekten Aussehen eines Polizisten passt.
Mit dem Haarnetz-Erlass reagierte die Bundeswehr 1971 auf den immer beliebter werdenden Langhaar-Style unter Soldaten. Ein Jahr später war der Erlass, der als "German Hair Force" verspottet wurde, wieder vom Tisch. Denn die Bundeswehrsoldaten mussten wieder und ausschließlich kurze Haare tragen.
Styling darf Erscheinungsbild nicht beeinträchtigen
Die Bundespolizei hat 2014 ihre Bestimmungen hinsichtlich des "Erscheinungsbilds" der Beamten gelockert. Eine Studie der Polizeihochschule des Landes Baden-Württemberg zeigt, dass der Respekt gegenüber Polizisten geringer ist, wenn das Erscheinungsbild nicht zum erwarteten Auftreten passe.
In puncto Frisur gilt deshalb: Alles erlaubt, solange der Polizist in seiner Amtsausübung noch ernst genommen wird. Piercing darf "dezent und unauffällig" getragen werden. Was geht und was nicht, wird von den Vorgesetzen im Einzelfall entschieden. Außerdem werden Polizisten ihren weiblichen Kolleginnen gleichgestellt: Sie dürfen ebenfalls Ohrringe tragen - je Ohr ein Ring oder Stecker. Außerdem erlaubt: ein Ring, ein Armband, eine Armbanduhr und eine Halskette, wenn sie keine hervorstehenden Teile hat.
Grundsätzlich darf jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Schmuck verbieten, wenn davon eine Gefahr ausgehen könnte. Das betrifft beispielsweise Ärzte, die mit MRT-Geräten arbeiten. Durch den Magnetismus des Geräts kann der Schmuck angezogen werden. Auch Feuerwehrmänner und -frauen dürfen kein Piercing tragen, weil Metall Wärme leitet und beim Einsatz so Verletzungen entstehen könnten. Wichtig auch in Sachen Piercing: Die Ausrüstung darf nicht beschädtigt oder beeinträchtigt werden.
"Wenn du als Polizist tätowiert bist, dann darf das Tattoo nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen, sie darf nicht diskriminierend, gewaltverherrlichend sein."
Alles, was unter der Dienstkleidung nicht zu sehen ist, ist bei der Bundespolizei erlaubt. Damit sind alle Tattoos auf Unterarmen, Handgelenken oder Händen nicht möglich, ein riesiges Tattoo auf dem Rücken wäre aber kein Problem. Inhaltlich gibt es nur eine Einschräkung: Verfassungsfeindliche Symbole sind natürlich verboten. Für die Beamten der Landespolizei gelten die Regelungen der jeweiligen Bundesländer.
Keine politischen Statements
Aber auch für andere Berufsgruppen gelten Einschränkungen bei Tätowierungen: Bankangestellte werden aus dem Kundenbereich in den Innendienst versetzt, sollten sie sich für ein Gesichtstattoo entscheiden. Lehrer müssen bei der Wahl des Motivs zumindest darauf achten, dass es nicht einem politischen Statement gleich kommt, "das wäre nicht vereinbar mit der Neutralitätspflicht des Staates", sagt dazu der Arbeitsrechtler Christoph Abel.
Styling der Polizisten in New York:
- Fashion Police: NYPD Eases Rules on Tattoos, Turbans, Beards | Artikel auf nbcnewyork.com