Mal eben das Smartphone in die Steckdose stöpseln – auf der Arbeit vielleicht keine so gute Idee! Laut Gesetz ist das eigentlich verboten. Worauf ihr achten müsst, erklärt der Wirtschaftsjournalist Nicolas Lieven.
40 Cent. So viel hat der Strom gekostet, mit dem ein Mann in Duisburg an einer Steckdose seines Arbeitgebers sein Auto aufgeladen hat. Konsequenz: Fristlose Kündigung! Ist das rechtens? Und was heißt das für uns? Kann es uns den Job kosten, wenn wir etwa unser Handy am Arbeitsplatz aufladen?
Handyladen auf der Arbeit kann Stromklau sein
Das Gesetz ist da eindeutig, sagt Wirtschaftsjournalist Nicolas Lieven. Laut Strafgesetzbuch § 248c ist das Handyladen beim Arbeitgeber "Entziehung elektrischer Energie". Übersetzt: Ihr klaut dem Arbeitgeber Strom!
"Egal über welche Kosten wir da sprechen – dem Gesetz nach ist es eine Straftat."
Und dabei ist es egal, ob es nur um ein paar Cent geht, erklärt Nicolas. Relevant ist nicht die Höhe des Schadens, sondern wie die Tat aussieht. Und wenn ich mein Handy ohne Zustimmung der Arbeitgeberin auflade, ist das eben eine Straftat. Sogar schon der Versuch ist strafbar.
Allerdings: Vom Staat aus wird so etwas nicht verfolgt, sagt der Wirtschaftsjournalist. Außer: Es wird angezeigt – so wie es in dem Duisburger Fall passierte. Dann kann es aber heikel werden: Der Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis zu satten fünf Jahren Haft, sagt Nicolas!
"Das Gesetz ist über 100 Jahre alt. Heute, mit Handys und so, würde man das sicher anders formulieren."
Aus heutiger Sicht wirkt das vielleicht etwas übertrieben. Aber das Gesetz ist auch schon sehr alt, erklärt er: Es stammt aus dem April 1900 – aber ist nun mal noch immer gültig.
Trotzdem sollten wir Ruhe bewahren, sagt Nicolas. Einige Jurist*innen stehen auf dem Standpunkt: Wenn die Arbeitgeberin sieht, dass du dein Handy lädst und sie nichts sagt, dann ist das eine Duldung. Andere meinen aber: Lass dir von deinem Arbeitgeber lieber schriftlich geben, dass er zustimmt.
Elektrogeräte immer prüfen lassen
Nicolas findet: Eigentlich ist das gängige Praxis, dass mein sein Handy auch im Job auflädt. "Und wenn der Arbeitgeber bei so etwas schon Ärger macht, würde ich mir echt überlegen, ob ich da bleibe." Aber ein Punkt ist wichtig: Wenn du ein Mal abgemahnt bist, dann riskierst du bei Wiederholung eine fristlose Kündigung.
Und was ist mit anderen Devices – Wasserkocher oder Heizdecke etwa? Die gelten nach Arbeitsschutzgesetz als besondere Gefahrenquelle, erklärt Nicolas. Also: Nicht einfach einstöpseln. Elektrogeräte müssen vorher intern oder extern geprüft werden. Auch das kann nämlich ein Abmahn- und sogar Kündigungsgrund sein!