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Seit dem 28. April 2020 gilt eine neue Straßenverkehrsordnung. Diese soll vor allem Fahrradfahrerinnen und -fahrern zu Gute kommen. Ihre Sicherheit soll erhöht werden – insbesondere in Städten und anderen urbanen Räumen.

Zwei Drittel aller Fahrradunfälle gehen auf Kollisionen mit Autos zurück. Und in wiederum 75 Prozent dieser Fälle trägt der Autofahrer die Schuld am Unfall.

"Das Auto ist für Radfahrer die Gefahrenquelle Nummer eins."
Sebastian Sonntag, Deutschlandfunk Nova

Weil also gerade Autos den Radfahrern so gefährlich werden, hat das Bundesverkehrsministerium hier nachgebessert:

  • mit Bußgelderhöhungen
  • durch Erweiterungen bestehender Regeln
  • durch ganz neue Regeln

Halten auf dem (auf der Straße aufgemalten) Fahrradschutzstreifen ist zum Beispiel ab sofort verboten. Bisher durften Autos dort noch bis zu drei Minuten halten. Ab sofort kostet das mindestens 55 Euro, in schweren Fällen, also wenn andere stark behindert werden, sogar 100 Euro inklusive Punkt in Flensburg.

Kritik vom ADAC

Fahrradclubs und -lobbyisten finden die neuen Regeln gut. Die Stimmung beim ADAC ist dagegen eher gedämpft. Paketlieferanten zum Beispiel müssten kurz auf dem Fahrradschutzstreifen halten dürfen.

"Das ist innerstädtisch kaum umsetzbar. Man denke allein an die ganzen Paketlieferanten, die haben gar keine andere Möglichkeit, als da kurz zu halten."
Melanie Mikulla vom ADAC im ZDF

Solange nach wie vor so viele Autos in den Städten unterwegs sind und alle Parkplätze belegen – oder solange Paketdienste nicht auf Lastenräder umsteigen – wird das ein großes Problem bleiben.

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Mehr Abstand beim Überholen

Beim Überholen von Fahrrädern, E-Rollen oder auch Fußgängern müssen Autos innerhalb der Stadt mindestens anderthalb Meter Abstand halten, außerhalb von Städten sogar zwei Meter. Gibt es dafür nicht genügend Platz, dann dürfen die Autos gar nicht überholen. Das gilt allerdings nicht bei Radfahrstreifen. Sie gelten als Sonderwege, die nicht Teil der Fahrbahn sind. Aus rechtlicher Sicht liege daher kein Überholvorgang vor, schreibt das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur auf Twitter.

Weitere Neuerungen:

  • Der grüne Pfeil für Rechtsabbieger gilt jetzt auch für Fahrradfahrer auf dem Radweg – außerdem gibt es ab sofort einen neuen Grünpfeil nur für Radfahrer
  • An Kreuzungen mit Fahrradwegen dürfen nicht mehr so viele Autos parken
  • Alles über 3,5 Tonnen darf nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen, wenn sie mit Radfahren oder Fußgängen rechnen müssen
  • Es gibt die Möglichkeit, Fahrradzonen einzurichten: Dort dürfen Autos maximal 30 km/h fahren und Fahrradfahrer haben Vorrang
  • Ein neues Symbol kennzeichnet Parkplätze für Lastenräder

Falschparken und Zu-schnell-Fahren wird teurer

Das Parken auf Fahrrad- oder Gehwegen kostet statt bisher 10 in Zukunft 55 Euro. In schweren Fällen können es auch 100 sein. Auch Geschwindigkeitsüberschreitungen werden teuer und greifen früher: Innerhalb von Ortschaften reichen jetzt zum Beispiel schon 21 km/h Überschreitung (statt bisher 31 km/h) für einen Punkt und ein Monat Fahrverbot aus.

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Shownotes
Straßenverkehrsordnung
Was die neue StVO Radfahrern bringt
vom 28. April 2020
Moderation: 
Diane Hielscher
Gesprächspartner: 
Sebastian Sonntag, Deutschlandfunk Nova