Darf der Strandbesuch Geld kosten? Viele Strandbäder an der Nord- und Ostsee sagen ja. Zwei Bewohner in Niedersachsen haben dagegen geklagt. Jetzt gab’s das Urteil.

Viele deutsche Strände kassieren Geld für den Strandbesuch. So auch die Gemeinde Wangerland in Niedersachsen. Zwei Bürger aus der Nachbargemeinde sind dagegen und haben sich durch die Instanzen geklagt. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig den beiden recht gegeben.

Pro und Kontra

"Zu meiner Jugendzeit konnte man frei an den Strand", sagt Janto Just, einer der Kläger. Vor Gericht stützte er sich vor allem auf das Bundesnaturschutzgesetz: "Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet", heißt es da.

Dieser Embed steht leider nicht mehr zur Verfügung.

Ihr habt zugestimmt, dass externe Inhalte angezeigt werden. Hier könnt ihr die Auswahl  deaktivieren.

Die Gemeinde hatte argumentiert, sie brauche das Geld für den Betrieb der Strandbäder. Dort hat sie Sanitäranlagen und Spielplätze gebaut. Die beiden Strände seien künstlich angelegt, sagt Friedo Gerdes, Prokurist bei der Tourismus GmbH. Aus seiner Sicht zieht das Naturschutzgesetz also nicht. Dass die Gemeinde den Strand sauber halte, reiche als Begründung aber nicht aus, um Eintrittsgebühr zu erheben, so die Richter.

Strände im Ausland

Beispielsweise in Italien sind viele Strände öffentlich, aber private Strandbäder kassieren Geld etwa für Liegen.

"Zwei Liegen plus ein Sonnenschirm kosten im Sommer in den Marken um die 15 Euro. In Rimini variiert das zwischen 18 bis 25 Euro am Tag. Da hängt es dann ab, ob man da vorne am Meer oder weiter hinten liegt."
Christine Frank, italienischen Zentrale für Tourismus

In Frankreich sind dagegen vier von fünf Stränden öffentlich. Selbst in einer Luxusregion wie der Cote d’Azur wechseln sich oft private und öffentliche Strände ab. Der Strand Pampelonne nahe St. Tropez ist privat. Dort kostet der Tag 20 Euro. Am günstigsten ist es in Spanien: Da gibt es ein Küstenschutzgesetz, das besagt, dass jedermann Strände einfach so nutzen darf.

Dieser Embed steht leider nicht mehr zur Verfügung.

Ihr habt zugestimmt, dass externe Inhalte angezeigt werden. Hier könnt ihr die Auswahl  deaktivieren.
Shownotes
Urteil zu Strandgebühren
Zahlen fürs Baden ist rechtswiederig
vom 13. September 2017
Moderator: 
Ralph Günther
Autor: 
Pascal Fischer