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Ehegattensplitting wird seit Jahren kritisiert, vor allem weil es verheiratete Paare begünstigt. Für die rechnet es sich auch nur, wenn ein Ehepartner erheblich mehr Geld verdient als der andere. Aber vor allem Frauen, die häufig schlechter als ihre Ehemänner verdienen, werden dadurch steuerlich benachteiligt. Die Bertelsmann-Stiftung schlägt eine Reform des Ehegattensplittings vor, die uns deren Arbeitsmarktexpertin erläutert.

Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen von Verheirateten bei der Steuererklärung zusammengerechnet und durch zwei geteilt. Entsprechend dieser halbierten Summe zahlen beide Steuern. Der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen wird dadurch benachteiligt. In drei Viertel aller heterosexuellen Ehen in Deutschland verdient die Frau weniger als der Mann.

Ungerechtes Steuermodell

Klar, dass vor allem verheiratete Frauen diese Steuerpraxis als ungerecht empfinden, denn sie zahlen für ihr geringeres Einkommen sehr viel Lohnsteuer. Ob Ehegattensplitting noch zeitgemäß ist? Darüber wird viel debattiert. Es gibt auch andere Wege für mehr Steuergerechtigkeit: "Schweden hat 1971 das Splitting zugunsten der Individualbesteuerung abgeschafft", sagt Manuela Barišić, Arbeitsmarktexpertin bei der Bertelsmann Stiftung.

Die Bertelsmann-Stiftung schlägt nun vor, das Ehegattensplitting zu reformieren und in ein Realsplitting umzuwandeln. Realsplitting bedeutet, dass die Eheleute separat veranlagt werden, erklärt Manuela Barišić.

Realsplitting anstelle des Ehegattensplitting

"Allerdings gebe es eben diesen übertragbaren Betrag in Höhe von maximal 13.805 Euro. Das ist wichtig, damit die Unterhaltspflichten widergespiegelt werden. Somit wäre die vorgeschlagene Reform in Hinblick auf das deutsche Gesetz verfassungskonform", erklärt die Arbeitsmarktexpertin.

Die Notwendigkeit einer Ehegattensplittingreform erklärt Manuela Barišić von der Bertelsmann Stiftung an einem Beispiel:

Der Ehemann verdient im Jahr 48.000 Euro Brutto, die Ehefrau arbeitet im Niedriglohnsektor (10 Euro/Stunde brutto) Teilzeit 20 Wochenstunden. Damit arbeitet sie zwar doppelt so viel wie in einem Minijob, hat aber am Ende des Jahres nur rund 1000 Euro mehr Einkommen wegen des Steuerabzugs. Der Minijob ist abzugsfrei.

Das führt dazu, dass viele Zweitverdienerinnen sich häufig für einen Minijob entscheiden. Für die soziale Absicherung der Frau insbesondere mit Blick auf die Rente hat das weitreichende negative Folgen.

Ehegattensplitting und Minijob: Finanzielle Fallen für Frauen

Mit diesen Fehlanreizen sind in Deutschland rund sechs Millionen Frauen konfrontiert, sagt Manuela Barišić.

"Frauen werden überproportional durch Steuern und Abgaben belastet, sobald sie mehr als im Minijob verdienen. Mit diesen Fehlanreizen sind in Deutschland rund sechs Millionen Frauen konfrontiert."
Manuela Barišić, Arbeitsmarktexpertin der Bertelsmann Stiftung

Deshalb müssten Minijobs in sozialversicherungspflichte Beschäftigungen umgewandelt werden. Ab dem ersten verdienten Euro zahlen die Frauen Sozialversicherung, also in die Rente ein, allderings anfangs einen geringen Betrag. Erst ab einem Betrag von 1800 Euro wäre die volle Sozialversicherungspflicht erreicht.

Manuela Barišić erklärt, dass ihr skizziertes Modell einer Vollzeitbeschäftigung im Niedriglohn entspreche. Die Bertelsmann Stiftung wolle mit dem Vorschlag den Minijob nicht abschaffen. Die Reform solle stattdessen den Sonderstatus einer Minijob-Beschäftigung ersetzen, erläutert die Arbeitsmarktexpertin. "Damit ist die Steuer-und Abgabefreiheit gemeint. Denn mit jedem verdienten Euro würden sozialversicherungspflichtige Abgaben fällig."

Besonders schutzbedürftig

Insbesondere in der Corona-Krise habe sich gezeigt, wie wichtig das Neudenken einer Minijobbeschäftigung sei. 870.000 Minijobber und Minijobberinnen hätten im vergangenen Jahr ihren Job verloren. Für Minijobber sei die Gefahr, arbeitslos zu werden zwölfmal höher als für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, weil sie nicht in die Sozialversicherung einzahlen. Somit haben sie keinen Anspruch auf das Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld. Sie werden deswegen häufig als
Erste entlassen, sagt die Arbeitsmarktexpertin.

Nach der Vorstellung der Stiftung soll der Minijob, wie es ihn jetzt gibt, zukünftig nur noch als Hinzuverdienst für Studierende, Schüler und Rentnerinnen dienen.

Shownotes
Steuermodell
Gerechteres Ehegattensplitting für Zweitverdienerinnen
vom 14. Oktober 2021
Moderatorin: 
Diane Hielscher
Gesprächspartnerin: 
Manuela Barišić, Arbeitsmarktexpertin der Bertelsmann Stiftung