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Ab dem 1. Januar 2020 gilt in Deutschland eine Kassenbon-Pflicht. Egal wie viel oder wenig Geld wir ausgeben. Damit will die Regierung gegen Steuerhinterziehung vorgehen.

Egal ob Bäcker, Friseur oder Kiosk – egal ob 80 Cent oder 80 Euro, ab dem 1. Januar 2020 gilt die Kassenbon-Pflicht. Dabei geht es aber nicht nur um die Kassenbons selbst, sondern auch um die Registrierkassen. Die sollen sich dann nicht mehr manipulieren lassen. Da, wo viel mit Bargeld bezahlt wurde, passierte das nämlich durchaus. Schätzungen zufolge geht dem Staat dadurch allein in der Gastronomie ein Milliardenbetrag verloren, weil nicht immer jede Bestellung auch abgerechnet wird. Ganz genau lässt sich das allerdings nicht berechnen.

Es gibt in diesem Zusammenhang einen Fall, der vor Gericht gelandet ist, an dem sich das Vorgehen gut skizzieren lässt: Dabei ging es um acht Restaurants, die alle eine Registrierkasse mit einer Betrugssoftware eingesetzt hatten. Damit wurde die Tagesabrechnung nachträglich verändert. Allein in diesen acht Restaurants sollen sechs Millionen Euro Steuern hinterzogen worden sein. Genau da versucht das neue Kassengesetz anzusetzen: bei Kassen, die nicht manipuliert werden können. Und als doppelte Sicherheit gilt die Bonpflicht. Denn den Bon bekommen nicht nur wir, sondern ein zweiter Beleg bleibt im Geschäft. Den können Finanzbehörden dann abgleichen mit dem, was die Kassensoftware aufgezeichnet hat.

Zettelwirtschaft bleibt erlaubt

Für die Kundinnen und Kunden ändert sich mit der Kassenbon-Pflicht gar nicht so viel. Nur, dass wir jetzt für fast jeden Einkauf einen Bon bekommen. Aber: Wir müssen ihn nicht mitnehmen. Umfragen zeigen, dass 50 Prozent der Einkaufenden den Kassenbon einfach liegen lassen. Auch in Zukunft wird es weiterhin Einkäufe geben, für die wir keinen Kassenbon bekommen. Denn Voraussetzung dafür ist eine Registrierkasse – und es gibt keine Pflicht, eine elektronische Kasse einzusetzen. Zum Beispiel auf dem Wochenmarkt. Wer da einen Stand betreibt, kann eine Ausnahme beantragen. Die ist allerdings nicht so leicht zu bekommen.

Auch offene Ladenkassen bleiben weiterhin erlaubt. Die werden vor allem da eingesetzt, wo viel mit Bargeld bezahlt wird. Da muss dann händisch Buch geführt werden. Wer sich trotz Registrierkasse nicht an die Bonpflicht hält, wird allerdings auch nicht bestraft. Denn es gibt kein Bußgeld. Konsequenzen kann das aber trotzdem haben. Denn wer seiner Aufzeichnungspflicht nicht nachkommt, dessen Einnahmen werden dann eben von den Behörden etwas genauer unter die Lupe genommen.

"Wenn die Behörden merken, dass jemand keine Bons ausstellt, dann wird das als Hinweise dafür gewertet, dass die Aufzeichnungspflicht ignoriert wird."
Sina Fröndrich, Deutschlandfunk Nova Wirtschaftsjournalistin

Es gab aber im Vorfeld auch massive Kritik gegen die Kassenbonpflicht. Ein Kritikpunkt: Das umrüsten auf fälschungssichere Kassensysteme ist teuer. Der zweite Kritikpunkt: unnötige Papierverschwendung, denn bei fälschungssicheren Kassen bräuchte es keine Bonpflicht. Ein Bäcker hat deshalb bereits angefangen, Bons zu sammeln. Die möchte er dann kartonweise an Politikerinnen und Politiker verschicken.

"Nicht nachhaltig, nicht umweltfreundlich, so die Kritik des Handelsverbandes."
Sina Fröndrich, Deutschlandfunk Nova Wirtschaftsjournalistin

Der Bund der Steuerzahler hält dagegen: Der Umweltkritikpunkt sei vorgeschoben, denn gerade Bäckereien nutzen vielfach Tüten, um Brötchen zu verpacken. Da werde ein umweltpolitisches Drama inszeniert.

Shownotes
Steuerbetrug
Mit Kassenbons gegen Steuerhinterziehung
vom 27. Dezember 2019
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartnerin: 
Sina Fröndrich, Wirtschaftsredaktion des Deutschlandfunks