Im Sommer nerven Stechmücken und Wespen. Spinnen finden viele eklig. Doch darf man die Insekten deshalb töten – aus juristischer und aus moralischer Sicht?
Wespen können das Stück Kuchen an einem sonnigen Nachmittag ganz schön versauen. Und Stechmücken stören jede laue Sommernacht. Doch ist das Grund genug, die Tierchen gleich zu töten? Immerhin gibt es ja ein enormes Insektensterben. Hier zeigen wir übrigens ein paar tierfreundliche Alternativen zur Fliegenklatsche.
In Deutschland leben rund 33.000 Insektenarten, 4.600 davon gelten als gefährdet. Stechmücken gehören aber nicht dazu. Wer ein paar der blutsaugenden Insekten zu Hause also tötet, bringt nicht gleich das Ökosystem ins Wanken. Das gilt auch für Fruchtfliegen. Wie man die oder andere nervige Tierchen wie Motten oder Ameisen aus der Wohnung bekommt, erfahrt ihr hier.
Hohe Bußgelder fürs Insektentöten
Bei anderen Insekten sieht das aber anders aus. In Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes steht, dass es verboten ist, wild lebende Tiere mutwillig oder ohne vernünftigen Grund zu töten oder deren "Lebensstätten zu zerstören".
Das gilt auch für Spinnen oder Spinnennetze. Sich vor ihnen zu ekeln, reicht nicht als Grund aus, sie zu töten. Bei Bienen oder Wespen könnte höchstens eine Allergie eine Rechtfertigung sein.
Wenn man Wespen tötet oder Wespennester zerstört, drohen Bußgelder: Je nach Bundesland kann die Strafe zwischen 5.000 und 50.000 Euro betragen. Bei besonders geschützten Arten wie der Knopfhornwespe oder Hornissen sind es in Brandenburg sogar 65.000 Euro.
"Ich fürchte, Insekten haben leider nicht die krasseste Lobby."
"Dazu muss man aber auch sagen: Wo kein Kläger, da kein Richter", sagt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Anne-Katrin Eutin. Die Polizei ist ja in der Regel nicht dabei, wenn man beim Grillen vor lauter nerviger Wespen die Contenance verliert.
"Ich fürchte, Insekten haben leider nicht die krasseste Lobby", ergänzt sie. Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Anne-Katrin Eutin schlägt daher vor: Einfach so wenig Insekten töten wie möglich.