Für die einen gehören bestimmte Geräusche zum Leben, für die anderen sind sie eine Belästigung. Überall dort, wo Menschen wohnen, müssen sie sich bei der Lautstärke einig werden. Einfach ist das nicht. Wie aus zwei Tischtennisplatten ein Problem wird.
Lärm ist nur das, was andere machen. Die meisten wünschen sich Ruhe und Stille – zumindest zur Schlafenszeit, aber nicht alle Menschen gehen gleichzeitig ins Bett. Zum Leben gehören doch wohl immer auch Geräusche, auch mitten in der Nacht.
Konkretes Beispiel für diese Widersprüchlichkeit: In Berlin wehren sich gerade Anwohnende gegen zwei neue Tischtennisplatten und einen Picknicktisch, andere fordern mehr davon.
Feste Nachtruhezeit
Für die nächtliche Nutzung sind die Regeln relativ klar: Offiziell ist Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr, erklärt Deutschlandfunk-Nova-Reporter Justus Wolters. Das ist überall in Deutschland so geregelt.
"Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr – ist es zumindest recht eindeutig. Da herrscht Nachtruhe."
Die Regeln sind also schlicht, das individuelle Empfinden hingegen ist vielfältig. Für manche ist es Lärm, wenn Nachbarn durch ihre Wohnung gehen. Sie nennen es dann stampfen oder trampeln. Andere finden es hingegen in Ordnung, wenn die Wohngemeinschaft gegenüber die ganze Nacht Party macht.
"Lärm ist nicht messbar. Was messbar ist, ist Lautstärke"
Für Städte ergibt sich daraus Abwägungsbedarf. Stellt die Stadt also beispielsweise Tischtennisplatten in der Nähe von Wohnungen auf, kann sie versuchen die Nachtruhe der Anwohnenden zu schützen, indem Nutzungszeiten festgelegt werden. Gleichzeitig sollte die Nutzung der Platten für Leute, die Tischtennis spielen wollen, nicht unnötig eingeschränkt werden.
Mit Protokoll und Messinstrumenten
Bei Baulärm können Mieterinnen und Mieter sogar einen Anspruch auf Mietminderung geltend machen, erklärt Justus Wolters. Auch dann, wenn die Vermietenden nicht für die Baustelle verantwortlich sind. Mit Lärmprotokoll und Messung der Lautstärke muss nachweisbar sein, dass die Wohnqualität durch den Baulärm gemindert wird.
Sind Geräusche aus den Nachbarwohnungen zu deutlich hörbar, können Vermietende bei älteren Gebäuden zur baulichen Verstärkung des Lärmschutzes verpflichtet werden.