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Wie viel Geld springt am Ende für uns raus, wenn wir uns auf die gesetzliche Rente verlassen? Unsere Autorin Katja Scherer rechnet's vor.

Diese Frage beantworten wir mithilfe einer Beispielrechnung: Ein Arbeitnehmer, der mit 37.000 Euro das Durchschnittseinkommen verdient und von seinem 20. bis zum 67. Lebensjahr arbeitet, sammelt pro Arbeitsjahr einen Rentenpunkt. Ein solcher Rentenpunkt ist später genau 30 Euro wert. In 47 Jahren Erwerbsleben ergibt das etwa 1400 Euro Rente. Nach Steuerabzügen bleiben dann für eine alleinstehende Person etwa 1000 Euro Rente - vorausgesetzt sie hat immer das Durchschnittseinkommen in Höhe von 37.000 Euro verdient und 47 Jahre lang gearbeitet. 

Wenn Arbeitnehmer mehr oder weniger Geld verdienen, passt sich der Wert der Rentenpunkte an: Wer die Hälfte vom Durchschnittseinkommen verdient, bekommt pro Rentenpunkt 15 Euro. Wer das Doppelte verdient, bekommt 60 Euro pro Rentenpunkt. 

"Wenn ich so viel verdiene, dass ich drei Rentenpunkte kriegen könnte, dann ist mein Einkommen nicht mehr rentenrelevant."
Peter Haan vom DIW erklärt, ab wann ein zusätzliches Einkommen nicht mehr auf die gesetzliche Rente angerechnet wird

Nach oben ist das Ganze gedeckelt. Die Obergrenze für Rentenpunkte liegt bei einem Jahreseinkommen von 76.200 Euro. Wer mehr verdient, bekommt nicht automatisch auch mehr Rentenpunkte. 

Und wenn wir mal nicht arbeiten?

Wenn Arbeitnehmer eine Zeit lang nicht arbeiten, weil sie zum Beispiel eine Weltreise machen, und in dieser Zeit auch kein Geld verdienen, dann fallen diese Jahre aus ihrer Rentenberechnung raus. Sie erhalten in dieser Zeit also keine Rentenpunkte.

Kinder und Rente

Anders ist das, wenn Arbeitnehmer Kinder bekommen: Dann werden drei Rentenpunkte für die Zeit der Kindererziehung gutgeschrieben. 

Arbeitslosigkeit und Rente

Im Fall der Arbeitslosigkeit springt in den ersten ein bis zwei Jahren der Staat ein und zahlt 80 Prozent der Rentenansprüche in die Rentenkasse ein. 

Früher in Rente gehen

Wollen Arbeitnehmer früher in Rente gehen, können sie das ab dem 63. Lebensjahr tun. Dann müssen sie allerdings mit Abzügen rechnen. Im beschriebenen Fall bekommt ein Arbeitnehmer dann dauerhaft 15 Prozent weniger Rente. 

"Die Rente mit 67 wird im Jahr 2031 voll eingeführt worden sein. Wenn eine Person dann mit 63 in Rente gehen will, also vier Jahre früher, dann bekommt sie pro Jahr 3,6 Prozent Abschläge."
Peter Haan vom DIW über die Frührente

Und wenn die gesetzliche Rente doch nicht reicht?

Für Menschen, die fest angestellt sind, immer durchschnittlich verdienen und ihr Leben lang gesund bleiben, kann die Rente am Ende ausreichen. Schwieriger wird es, wenn es zwischendurch immer wieder Phasen gibt, in denen ein Arbeitnehmer nicht arbeitet. Sei es wegen Arbeitslosigkeit, Kindererziehung oder Pflege. In solchen Fällen reicht die gesetzliche Rente häufig nicht aus. Wer sich dagegen absichern möchte, sollte privat oder betrieblich vorsorgen. 

Shownotes
Rente
Alter, so viel bleibt am Ende übrig
vom 30. Oktober 2017
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartnerin: 
Katja Scherer, Deutschlandfunk Nova