Der Verein Digitalcourage, die Gesellschaft für Freiheitsrechte und einige FDP-Politiker haben Verfassungsbeschwerde gegen eine Software eingelegt, die eure Messenger-Kommunikation überwachen könnte.
Stellt euch vor, jemand hat Zugriff auf euer komplettes Smartphone: Nachrichten, Bilder, Videos, vielleicht Tinder, eine Diät-App und eine, die ganz intime Dinge wie zum Beispiel den Verlauf einer Krankheit nachhält. Für die meisten ist das sicher keine schöne Vorstellung.
2017 hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das Polizeibehörden aber in Ausnahmefällen genau das erlaubt: die Überwachung eurer Messenger-Kommunikation. Mit dem sogenannten Staatstrojaner, einer kleinen Software, die auf Computern und Smartphones heimlich installiert werden kann.
Ärger gab es, weil das Gesetz in einer Art verdeckten Aktion durch den Bundestag gebracht wurde. Mitten in einem laufenden Gesetzgebungsverfahren wurde der Passus ins "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" eingeschleust.
Großer Widerstand gegen den Trojaner
Seit einem Jahr haben es die Ermittler sogar noch etwas einfacher, sie einzusetzen – und genau deshalb legen jetzt einige Verfassungsbeschwerde gegen den Staatstrojaner ein. Konkret sind das der Verein Digitalcourage, die Gesellschaft für Freiheitsrechte und einige FDP-Politiker, darunter Gerhart Baum, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Burkhard Hirsch.
Nicht mehr nur in Ausnahmefällen eingesetzt
Früher war der Staatstrojaner zur Gefahrenabwehr nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt, seit einem Jahr ist das aber anders. Inzwischen ist der Staatstrojaner sozusagen zu einer Standardmaßnahme in der Strafverfolgung geworden, sagt Konstantin Köhler. Er könnte auch bei Asylanträgen oder im Kampf gegen den Drogenhandel eingesetzt werden,
"Der Staatstrojaner gehört heute zum Standard in der Strafverfolgung."
Die Kläger sagen nun: Solche Einsätze sind nicht mehr "zurückhaltend", wie es das Bundesverfassungsgericht in einem früheren Urteil gefordert hatte. Es seien eben keine "konkreten Gefahren für überragend wichtige Rechtsgüter".
Pflicht zur Mitteilung von Sicherheitslücken?
Der zweite wichtige Kritikpunkt ist kurios, sagt Konstantin Köhler. Wenn Ermittler eine Überwachungssoftware installieren wollen, brauchen sie dafür ja eine Schwachstelle im System. Normalerweise sind alle daran interessiert, diese Sicherheitslücken so schnell wie möglich zu schließen – Betreiber wie Android oder Microsoft tun das ja auch regelmäßig mit ihren Updates.
Das Problem: Die Ermittler mit dem Staatstrojaner können gar kein Interesse daran haben, dass diese Sicherheitslücken schnell geschlossen werden, weil sie dann ja ihre eigene Ermittlungsmethode torpedieren würden. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie sie nicht melden – auch wenn sie wissen, dass sie für viele Menschen ein Risiko bedeuten – steigt also.
Ulf Buermeyer, der wissenschaftliche Mitarbeiter des Berliner Verfassungsgerichtshofs, hofft, dass das Bundesverfassungsgericht den Staat zum sogenannten IT-Schwachstellen-Management verpflichtet. Er wünscht sich ein Gesetz, das regelt, wann die Ermittler Schwachstellen melden müssen und wann nicht.
Forderung nach engeren Grenzen
Dass die Staatstrojaner als Mittel für Ermittlungen bei schwersten Straftaten ganz abgeschafft werden, ist sehr unwahrscheinlich, sagt Konstantin Köhler. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu nämlich schon mal generell entschieden. Die Hoffnung der Kläger ist jetzt aber, dass die Grenzen in diesem Feld enger gesetzt werden als bisher.
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