Upskirting, Revenge Porn oder Spycam-Videos: Die Liste der kriminellen Sexvideos im Internet ist lang. Alle haben eines gemeinsam: Sie wurden ohne die Erlaubnis der abgebildeten Personen veröffentlicht. Die Spezialeinheit der Zensur- und Jugendschutzbehörde in Südkorea, soll das Problem beheben.
Südkorea möchte kriminelle Sexvideos im Netz entfernen, sofern sie ohne die Erlaubnis der abgebildeten Personen im Internet gelandet sind – zum Beispiel Upskirting-Videos, bei denen Frauen unter den Rock gefilmt wurde oder Revenge-Porn-Videos, die vom Ex-Partner beziehungsweise von der Ex-Partnerin hochgeladen wurden.
Dazu gibt es seit diesem Herbst eine Spezialeinheit der Korea Communications Standards Commission (KCSC), einer Art Zensur- und Jugendschutzbehörde. Insgesamt zwölf Beamtinnen und vier Beamte haben unter anderem den Auftrag, Onlineplattformen mithilfe von bestimmten Hashtags nach sogenannten Molka- oder Spycam-Videos abzusuchen.
"Das Phänomen der Molka- und Revenge-Porn-Videos ist in Korea weit verbreitet."
Stoßen sie auf das gesuchte Material, ermitteln sie gegen die Verantwortlichen und löschen die Videos online. Allerdings liegt genau hier auch die Schwierigkeit: Für südkoreanische Seiten hat die Cybercrimeeinheit die Rechte, um die Videos zu sperren. Viele solcher Molka-Videos landen auf etlichen Seiten.
Bei internationalen Onlineplattformen wie Twitter, Youtube oder allgemein Pornoseiten, kann die Spezialeinheit nur auf das Entfernen der Videos mit Nachdruck hinweisen – ob die Seiten dem nachgehen, können sie nicht beeinflussen.
Zudem brauchen die globalen Seiten in vielen Fällen zu lange, um auf eine Meldung zu reagieren. Der Zeitaspekt ist entscheidend: Besonders am ersten Tag nach dem Hochladen, kann das weitere Verbreiten vergleichsweise effektiv verhindert werden.
"In der Praxis reagieren die internationalen Seiten jedoch zu langsam und gar nicht."
Ist das Video länger im Netz, sehe es mit dem Sperren schlecht aus, erklärt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Martina Schulte. Zum Beispiel haben sich die Beamten in einem Fall um ein Spycam-Video gekümmert, das nach sechs Monaten auf 2.700 Webseiten auftauchte, berichtet channelnewsasia.com.
In Südkorea sind Molka-Videos oder Revenge Porn weit verbreitet. Laut channelnewsasia.com habe es im vergangenen Jahr 5.500 Verhaftungen gegeben – zu 97 Prozent haben Männer die Videos hochgeladen.
"Obwohl das Filmen und Verbreiten solcher Videos mit einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet wird, kommen im patriarchalen Südkorea viele Täter mit einer Bewährungs- oder Geldstrafe davon."
Ein bekanntes Beispiel ist der K-Pop-Star Jung Joon-young. Er hat Sexvideos mit verschiedenen Frauen veröffentlicht, ohne diese um Erlaubnis zu fragen. Der Sänger wurde daraufhin verhaftet. Täterinnen und Täter drohen bis zu fünf Jahre Haft. Dazu komme es in vielen Fällen aber nicht – die Urteile werden oft als Bewährungs- oder Geldstrafe ausgelegt, sagt Martina Schulte.
Sex-Videos sind nur bedingt löschbar
Das Verbreiten intimer Bilder ohne das Einverständnis der betroffenen Person ist auch in Deutschland strafbar. Das gilt nicht nur für das Veröffentlichen der Bilder, sondern auch für das Anfertigen, ohne eine Erlaubnis zu haben. Das Bundesjustizministerium arbeitet aktuell zum Beispiel daran, eine höhere Strafnorm für Upskirting festzulegen – bisher gilt das noch als Ordnungswidrigkeit.