Immer mehr Berliner wollen sich mit Schreckschuss- oder Gaspistolen ausrüsten. Die Anträge auf den kleinen Waffenschein haben sich 2016 vervierfacht. Auch Carolin Matthie hat eine Schreckschusspistole. Sie hat uns erzählt, wieso.

Seit knapp einem Jahr hat Carolin Matthie, 24, eine Schreckschusspistole, die sie vor allem dann mit sich herumträgt, wenn sie abends alleine nach Hause läuft. "Ich wollte einfach irgendwas dabei haben, damit ich Angreifer im Notfall effektiv abwehren kann, falls was passiert", sagt die Informatikstudentin aus Berlin.

Für die Schreckschusspistole ist ein kleiner Waffenschein notwendig. Den hat Carolin damals bei einer Berliner Polizeidienststelle beantragt. Einzige Voraussetzung dafür: Man darf nicht vorbestraft und muss über 18 Jahre alt sein. 50 Euro kostet der Antrag in Berlin, fünf Wochen später hatte Carolin den Waffenschein in ihrem Briefkasten, erzählt sie.

Externer Inhalt

Hier geht es zu einem externen Inhalt eines Anbieters wie Twitter, Facebook, Instagram o.ä. Wenn Ihr diesen Inhalt ladet, werden personenbezogene Daten an diese Plattform und eventuell weitere Dritte übertragen. Mehr Informationen findet Ihr in unseren  Datenschutzbestimmungen.

Die 24-Jährige ist eine von gut 13.000 Berlinern, die einen kleinen Waffenschein haben. Im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der Anträge im Vergleich zu 2015 laut Polizei vervierfacht. Ähnliche Entwicklungen beschreibt die Polizei auch in anderen Bundesländern.

Schulung per Youtube

Als Carolin sich ihre Schreckschusspistole besorgt hat, gab es keine Einführung oder Schulung. "Ich hab selbst viel auf Youtube geschaut und das fand ich am Anfang ganz hilfreich", sagt sie. Geladen ist die Schreckschusspistole mit Platzpatronen, Pfeffer- oder CS-Gas.

Wenn man Carolin fragt, vor wem sie sich schützen will, sagt sie: "Vor jedem möglichen Angreifer" - egal, "ob das ein Wildschwein ist, eine Frau, ein Mann, ein Rentner oder ein Kind".

"Wer mich wirklich angreift, im Sinne von §32StGB, den werde ich damit abwehren."
Carolin Matthie über den Gebrauch ihrer Schreckschusspistole

In §32 StGB heißt es: "Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig." Und weiter: "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren."

Pfefferspray oder ein Selbstverteidigungskurs? Für Carolin keine zufriedenstellenden Alternativen. Sie sagt: Die Pfefferspraydose aus der Tasche zu holen und sie richtig herum zu halten, dauert ihr zu lange.

"Den Pistolengriff sieht man sofort in der Hand, man kann schießen und weglaufen."
Carolin Matthie über die Vorteile einer Schreckschusspistole

Selbstverteidigungskurse findet die 24-Jährige zwar gut - doch auch da sagt sie: "Ich würde freiwillig nie in einen Nahkampf gehen. Weil ich nicht weiß, was der Gegner draufhat."

Deshalb also die Schreckschusspistole, sagt Carolin. Den echten Waffenschein will sie aber auch noch machen, weil sie sich für Schießsport interessiert.

Shownotes
Kleiner Waffenschein
"Ich will Angreifer effektiv abwehren"
vom 11. Januar 2017
Moderatorin: 
Sonja Meschkat
Gesprächspartnerin: 
Carolin Matthie, Informatik- und Physikstudentin