• Deutschlandfunk App
  • ARD Audiothek
  • Spotify
  • Apple Podcasts
  • Abonnieren

Die 1989 verabschiedete UN-Kinderrechtskonvention sichert Kindern Schutz, Entwicklung und Beteiligung zu. Viele Jahre dienten Kinder der Arbeit oder Altersvorsorge. Es muss sich noch einiges ändern, damit die Ziele der UN erreicht werden können.

Viele Jahrhunderte waren Kinder nichts weiter als Altersvorsorge oder billige Arbeitskräfte. Um ihre Rechte kümmerte sich niemand, sie liefen als kleine und unfertige Erwachsene nebenher. Das ändert sich erst im Zuge von Aufklärung und Französischer Revolution, als Kinderstuben in Häusern wohlhabender Familien eingerichtet werden. Damit haben Kinder einen eigenen Raum, in dem sie ihren Tagesablauf relativ eigenständig planen und erleben können. Im gleichen Zeitraum ändert sich auch das Verhältnis der Eltern zu ihren Kindern, denen nun mehr Aufmerksamkeit und Zeit geschenkt wird.

Kinder in Fabriken und im Tagebau

Aber es ist noch ein langer Weg bis zur UN-Kinderrechtskonvention, die am 29. November 1989 unterzeichnet wird. Im 19. Jahrhundert werden Kinder wegen ihrer geringen Körpergröße unter Tage im Bergbau eingesetzt, vielfach schuften sie in der Textilindustrie und tragen so zum Einkommen ihrer Familien bei. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts sind ein Drittel der amerikanischen Fabrikarbeiter sieben bis zwölf Jahre alt. Erst Mitte des 19. Jahrhunderts werden in Deutschland die ersten Gesetze erlassen, die in Preußen regeln, dass neun- bis 16-jährige Kinder nicht länger als zehn Stunden arbeiten dürfen. Zur Kontrolle dieser Regelung wird die Gewerbeaufsicht gegründet.

Herausforderungen der Gegenwart bei Kinderrechten

Heute geht es darum, dass Eltern den rund elf Millionen Kindern (unter 14 Jahre), neben einem Zugang zu Bildung und einer ausreichenden Gesundheitsversorgung, Empathie und Zuneigung entgegenbringen, damit sie den Herausforderungen der Zukunft gewachsen sind. Wo das nicht möglich ist, müsste die Gemeinschaft mit Geld und kostenfreien Unterstützungsangeboten helfen, damit die Paragraphen der UN-Kinderechtskonvention erfüllt werden.

Ihr hört in Eine Stunde History:

  • Die Würzburger Juristin Stefanie Schmahl erläutert den Inhalt der UN-Kinderrechtskonvention.
  • Die SPD-Bundestagsabgeordnete Sarah Lahrkamp ist Mitglied der Kinderkommission des Bundestags und schildert die Maßnahmen, die für die Rechte der Kinder noch ergriffen werden sollten.
  • Der Rechtsanwalt Mischo Frank koordiniert die Arbeit der Kindernothilfe und berichtet über Fälle, mit denen die Kindernothilfe täglich konfrontiert ist.
  • Deutschlandfunk-Nova-Geschichtsexperte Matthias von Hellfeld blickt zurück auf die Lage von Kindern im 18. und 19. Jahrhundert.
  • Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Veronika von Borries stellt die Grundsätze der Konvention vor.
Shownotes
Schutz, Förderung, Beteiligung
Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989
vom 15. November 2024
Moderation: 
Steffi Orbach
Gesprächspartner: 
Matthias von Hellfeld, Deutschlandfunk-Nova-Geschichtsexperte
  • Die Würzburger Juristin Stefanie Schmahl erläutert den Inhalt der UN-Kinderrechtskonvention.
  • Die SPD-Bundestagsabgeordnete Sarah Lahrkamp ist Mitglied der Kinderkommission des Bundestags und schildert die Maßnahmen, die für die Rechte der Kinder noch ergriffen werden sollten.
  • Der Rechtsanwalt Mischo Frank koordiniert die Arbeit der Kindernothilfe und berichtet über Fälle, mit denen die Kindernothilfe täglich konfrontiert ist.