Mit einer Bundesratsinitiative will NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) dafür sorgen, dass der Paragraf 103 noch vor der Sommerpause gekippt wird. Damit könnte Satiriker Jan Böhmermann nicht mehr belangt werden.
Das Land NRW bereitet damit einen sehr eleganten Schachzug vor. Denn entscheidend für ein Urteil ist nicht der Zeitpunkt, an dem eine Straftat begangen wurde. Entscheidend ist die Gesetzeslage zum Zeitpunkt des Urteils, erklärt Strafverteidiger und Rechtsanwalt Udo Vetter.
"Wird ein Gesetz gemildert oder wird es abgeschafft im Rahmen eines laufenden Strafverfahren, muss der Richter immer nach dem milderen oder dem abgeschafften Gesetz entscheiden."
Im Fall Böhmermann würde das bedeuten: Wird der Schah-Paragraf abgeschafft solange das Verfahren gegen Jan Böhmermann noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, wird es automatisch auf einen Freispruch hinauslaufen. Dass Angela Merkel in ihrer Begründung schon angekündigt hat, den Paragrafen abzuschaffen, hilft ihm ebenfalls. Denn natürlich wird jetzt kein Richter voreilig urteilen. Schließlich hat die Bundeskanzlerin ja höchstselbst in Ausblick gestellt, dass sich die Gesetzeslage im Falle des Schahparagrafen möglicherweise bald ändern wird.
"Wenn ich als Richter weiß, dass der Bundestag diesem Paragrafen demnächst den Laufpass geben wird, dann werde ich mich nicht vordrängen, jemanden noch nach dem alten Paragrafen ins Messer laufen zu lassen."
Am Ende kommt es damit also aller Wahrscheinlichkeit nach doch nicht so dicke für Jan Böhmermann, wie es zu Beginn der Debatte aussah. Im Falle der privaten Klage hilft ihm das natürlich nicht. Aber da fällt auch das Strafmaß weit geringer aus als im Falle einer Verurteilung wegen Majestätsbeleidigung.