Jedes Jahr werden Millionen neuwertiger Produkte zerstört, die als Retouren zurückgeschickt wurden. Gegen diese Warenvernichtung will die Bundesregierung vorgehen - und nimmt die Händler in die Pflicht.
490 Millionen Produkte sind im Jahr 2018 in Deutschland zurückgeschickt worden. 20 Millionen davon sind nie wieder in den Verkauf gekommen, sie sind vernichtet worden. Denn für die Versandhändler ist es oft günstiger, die Retouren zu verschrotten, als sie wieder aufzubereiten und ins Lager zu legen.
Voriges Jahr im Dezember hat die Umweltorganisation Greenpeace recherchiert, dass im großen Amazon-Logistikzentrum Winsen jede Woche eine Lkw-Ladung in die Verschrottung gegeben wird.
Das sei auch kein Wunder, sagt Barbara Schmidt-Mattern aus unserem Hauptstadtstudio Berlin: "Es wird immer mehr im Internet bestellt, teilweise ganz bewusst zwei oder drei identische Kleidungsstücke in verschiedenen Größen." Die nicht passenden Klamotten werden dann zurückgegeben.
Kreislaufwirtschaftsgesetz gegen Ressourcenverschwendung
Für Bundesumweltministerin Svenja Schulze soll das so nicht weitergehen: "Das ist eine enorme Ressourcenverschwendung, die schädlich für die Umwelt ist, volkswirtschaftlich fatal und auch respektlos gegenüber den Herstellern." Mit einer Gesetzesänderung soll diese Vernichtung unbeschädigter Neuwaren beendet werden.
"Onlineversender müssen sich um ihre Waren kümmern, sie können nicht einfach Neuwaren wegschmeißen."
Die Bundesregierung hat das Kreislaufwirtschaftsgesetz geändert und um den Begriff "Obhutspflicht" erweitert. Das bedeutet, dass die Versandhändler die Gebrauchstauglichkeit der Erzeugnisse erhalten müssen. "Onlineversender müssen sich um ihre Waren kümmern", sagt die Umweltministerin in der ARD. "Sie können nicht einfach Neuwaren wegschmeißen."
Details müssen noch erarbeitet werden
Kurz gesagt: Retouren dürfen nicht mehr auf den Müll. Es sei denn, sie können technisch oder rechtlich nicht mehr genutzt, verkauft oder gespendet werden.
Die Details, wie das alles organisiert und kontrolliert werden soll, ist noch nicht ganz klar. Das wird erst später in Form von Verordnungen geklärt.