Im Zuge der Ermittlung von Straftaten können Funkzellen abgefragt werden. Und damit alle Telefonnummern, die dort registriert waren. In Berlin ist es ab sofort möglich, zu erfahren, ob die eigene Handynummer bei solch einer Abfrage erfasst wurde. Das soll für mehr Transparenz sorgen.
Das sogenannte Funkzellenabfragen-Transparenz-System (kurz FTS) wurde vom Berliner Senat bereits 2018 angekündigt. Jetzt geht es an den Start. Ab dem 15. September ist es möglich zu erfahren, ob die eigene Handynummer bei einer Funkzellenabfrage mit abgefragt wurde.
Mehr Transparenz bei Funkzellenabfrage
Das kann zum Beispiel passieren, wenn es in der Straße, in der man lebt, einen schweren Raubüberfall gibt. Die Polizei wertet möglicherweise dann die Funkzellen in dem Bereich aus. Durch die Lage der Wohnung kann die eigene Handynummer automatisch in die Funkzellenabfrage geraten.
Für die Abfrage erhalten die Behörden von den Netzbetreibern, wie zum Beispiel Telekom oder Vodafone, eine lange Liste aller Handynummern, die zum Zeitpunkt der Straftat in der Funkzelle eingewählt waren. "Auf die Liste komme ich schnell, ohne dass ich mit dem Verbrechen irgendetwas zu tun habe", sagt unser Netzreporter Andreas Noll. Und im Zweifelsfall erfährt man davon eben nichts.
In Berlin wurden 2017 bei 426 Ermittlungsverfahren 474 Funkzellen abgefragt, das berichtet Heise.de. Diese Abfragen können zum Beispiel im Zusammenhang mit Mord oder Totschlag für die Ermittlungen genutzt werden. Die Methode braucht eine richterliche Genehmigung.
Online-Anmeldung für eigene Datentransparenz
Für das Funkzellenabfragen-Transparenz-System muss man sich auf der Homepage des Berliner Senats mit der eigenen Handynummer anmelden. Und dann heißt es warten. Falls im Zuge von Ermittlungen die Handynummer auftaucht, wird man von den Behörden kontaktiert. Andreas Noll findet, dass das FTS mehr Transparenz schafft - vor allem eben, wenn ohne Verschulden die eigene Handynummer abgefragt wird.
"Das FTS ist ein Schritt zu mehr Transparenz, wenn man ohne eigene Schuld ins Visier der Behörden geraten ist. Hat aber auch Grenzen."
Doch man wird erst ganz am Ende der Ermittlungen informiert, dass die eigene Handynummer mit abgefragt wurde. "Kurz bevor die Daten gesetzlich ohnehin gelöscht werden müssen", sagt unser Reporter. Es kann also sein, dass die Abfrage dann schon Jahre zurück liegt. "Das ist durchaus ein Wermutstropfen beim FTS", findet Andreas.
Ortung per "stiller SMS"
Neben der Funkzellenabfrage können Handys auch durch sogenannte stille SMS geortet werden. Das sind Textnachrichten ohne Inhalt, die von der Polizei, aber auch vom Inlandsgeheimdienst verschickt werden. "Ich selbst bekomme davon nichts mit, wenn mein Handy eine 'stille SMS' empfängt", sagt Andreas. "Aber die Behörden wissen dann, wo ich mich gerade befinde." Anders als bei der Funkzellenabfrage, passiert die Ortung per stiller SMS eben nicht im Nachhinein.
In Berlin wurden in 2021 bislang knapp 276.000 Überwachungs-SMS - also "stille SMS" verschickt. Die Ortungsmethode muss gerichtlich genehmigt werden. Datenschützerinnen und Datenschützer kritisieren aber das Ausmaß der Methode.
Diese "stillen SMS" werden wohl nicht von dem neuen FTS-Programm erfasst, so Andreas Noll. Aber anders als bei der Funkzellenabfrage, gerät man hier nicht zufällig in die Ermittlungen der Behörden. Die "stille SMS" wird gezielt von der Polizei zum Beispiel an einzelne Verdächtige geschickt.