Das Urheberrecht wird reformiert. Über das Wie hatte es viel Streit gegeben. Nun liegt ein Gesetz vor, über das der Bundestag abstimmt. Was sich für uns ändert und warum es weiterhin Kritik an der Reform gibt.
Das Thema Uploadfilter als Teil der Reform des Urheberrechts hatte für viel Wirbel gesorgt. Vor zwei Jahren gab es in Deutschland deshalb mehrere große Demonstrationen (siehe Foto oben).
Die Befürchtung war groß, dass an vielen Stellen im Netz Filter das Hochladen von Inhalten verhindern würden. Aber jetzt gibt es einen Kompromiss, den unser Reporter Andreas Noll positiv bewertet.
Welche Inhalte durch den Uploadfilter kommen
Laut neuem Gesetz dürfen wir geschützte Inhalte auf Plattformen hochladen, ohne dass diese automatisiert blockiert werden. Aber: Diese Inhalte müssen von geringem Umfang sein. Und wenn diese Inhalte "weniger als die Hälfte eines Werkes eines Dritten oder mehrerer Werke Dritter enthalten". So heißt es im Gesetz.
"Die Politik hat einiges entschärft und einen – wie ich finde - gar nicht so schlechten Kompromiss erzielt."
Was "geringer Umfang" bei Inhalten bedeutet, wird in dem Gesetz genau festgelegt. Wir müssen uns merken:
- 15 Sekunden Ton
- 160 Zeichen bei Texten
- Bildausschnitte oder Grafik bis zu 125 Kilobyte
- Und es gilt: der Ausschnitt umfasst weniger als die Hälfte eines Werkes eines Dritten oder mehrerer Werke Dritter
Die Verbreitung der Inhalte ist damit nicht per se legal. Aber die Plattformen dürfen unsere Inhalte beim Hochladen nicht mehr automatisch blockieren.
Darum, was ein "geringer Umfang" ist, hatte es vorab viel Streit gegeben. Im ersten Entwurf waren Text- und auch Videolänge großzügiger angedacht. Zum Beispiel sollten 20 Sekunden Musik möglich sein. Vor allem viele Musikerinnen und Musiker, aber auch Schriftsteller und Schriftstellerinnen waren dagegen Sturm gelaufen. Sie verwiesen auf ihr Recht, für die Nutzung ihrer Werke bezahlt zu werden.
Auch mit den jetzt geltenden 15 Sekunden bei Musik sind nicht alle zufrieden. Die Jazz-Sängerin Pat Appleton findet, dass sich Arbeit lohnen muss, und dem widerspräche die Nutzungsregel. Hier ihr Interview mit Dlf Nova. Aus der Netzgemeinde kommt wiederum Kritik, dass 160 Zeichen knapp bemessen sind.
Mehr Geld für Urheber und Urheberinnen
Jedenfalls sollen die Uploadfilter künftig dann greifen, wenn wir längere Inhalte hochladen als beispielsweise 15 Sekunden eines Songs. Es soll aber möglich sein, dass wir bei längeren Ausschnitten markieren können, nicht gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn wir eine Parodie erstellen. Oder auch bei Zitaten. Denn das Zitatrecht wiederum ist vom Urheberrecht nicht berührt.
Freuen können sich die Urheber und Urheberinnen: Sie können auf eine bessere Vergütung hoffen. Das Gesetz definiert: Youtube, Facebook und Co sind für die Inhalte der Nutzerinnen und Nutzer urheberrechtlich verantwortlich und verpflichtet, dafür Geld zu bezahlen. Dafür sollen sie Nutzungsrechte bei den Urheberinnen und Urhebern einkaufen. Dafür bieten sich Verwertungsgesellschaft wie die Gema an.
"Die Urheber werden vermutlich auf eine bessere Vergütung hoffen können."
Ein Beispiel: In einem Erklärvideo auf Youtube läuft im Hintergrund Musik (die länger als 15 Sekunden dauert), die über die Gema lizenziert ist. Dann zahlt Youtube Geld an die Gema, falls das Video durch die Youtube-Filtersysteme kommt.
Ausnahmen gibt es für "nicht gewinnorientierte" Online-Enzyklopädien wie Wikipedia und nicht-kommerzielle Bildungs- beziehungsweise Wissenschaftsplattformen. Zunächst war unklar, ob es diese Ausnahmen geben wird. Auch um sie war gestritten worden.