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Viele Menschen haben ganz harmlose Tattoos: Delfine, Herzen oder Fantasie-Wesen. Wenn jemand aber kein harmloses, sondern ein rechtsextremes Tattoo trägt, was passiert dann? Wir haben mit dem Rechtsanwalt Udo Vetter darüber gesprochen.

Udo Vetter sagt, Tattoos sind erst einmal Privatsache. Egal, ob es harmlose Tattoos sind oder verfassungsfeindliche. Öffentlich zeigen dürfe man Letztere aber nicht.

"Öffentlich ist alles, was andere – also ein unbestimmter Personenkreis – wahrnehmen kann. Zum Beispiel im Schwimmbad, im Stadtpark oder am Strand."
Udo Vetter, Rechtsanwalt

Wenn jemand ein verfassungsfeindliches Tattoo in der Öffentlichkeit zeige, könne man die Person anzeigen, sagt Udo Vetter.

Im September hat ein Lehrer in Brandenburg – laut Staatsschutz – eindeutig rechtsextreme Tattoos bei einer Sportveranstaltung seiner Schule gezeigt. Daraufhin versuchte die Schule ihm zu kündigen, was ein Gericht aber verhinderte. Jetzt soll der Fall in einem Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht geklärt werden. Udo Vetter vermutet, dass das Urteil der ersten Instanz nicht haltbar sein wird, weil es sich in dem konkreten Fall um verfassungsfeindliche Tattoos handele.

"Insofern rechne ich eher damit, dass man sagen wird: Gerade bei einem Lehrer, der an einer Schule, die sich ja der Integration und dem Anti-Rassismus verschrieben hat – laut ihrer Homepage – dass so was nicht akzeptabel ist."
Udo Vetter, Rechtsanwalt

Harmlose Tattoos im öffentlichen Dienst

Dass rechtsextreme Tattoos inakzeptabel sind ist klar. Im öffentlichen Dienst werden auch harmlose Tattoos oft nicht gern gesehen, sagt Udo Vetter. Es gebe Bundesländer, die strenger seien und Bundesländer, die in dieser Hinsicht lockerer seien, wie zum Beispiel Berlin.

"Wenn es um normale Tattoos geht, also Symbole wie eine Sonne zum Beispiel, etwas, was unverfänglich ist. Da öffnet sich der Markt im öffentlichen Dienst mittlerweile."
Udo Vetter, Rechtsanwalt

Gut sichtbare Tattoos zum Beispiel im Arm- oder Halsbereich seien auch in der privaten Wirtschaft nicht immer unproblematisch, wenn man beispielsweise in einem Hotel, der gehobenen Gastronomie oder als Flugbegleiter tätig sei, sagt Udo Vetter.

Shownotes
Verfassungswidrige Tätowierungen
Tattoos sind Privatsache – so lange sie nicht öffentlich sichtbar sind
vom 10. Dezember 2019
Moderatorin: 
Diane Hielscher
Interviewpartner: 
Udo Vetter, Rechtsanwalt