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Alexander Stevens hat sich auf Sexualstrafrecht spezialisiert. In den Prozessen steht häufig Aussage gegen Aussage. Entscheidend ist es dann häufig, wie glaubwürdig die Äußerungen sind.

Es ist eine einfache Frage, die Alexander Stevens vorschlägt, um der Glaubwürdigkeit auf die Spur zu kommen: "Findet jemand, den man während seiner Aussage unterbricht, zurück zum roten Faden?" Schafft ein Angeklagter dies nicht und muss zum Beispiel immer wieder von vorne beginnen, dann spricht das eher dafür, dass derjenige nicht die Wahrheit sagt. "Das ist wie bei einem Gedicht, das man auswendig gelernt hat", sagt Stevens. Man muss immer wieder von vorne anfangen, um es aufzusagen.

Dieser kleine Test ist nur ein Anzeichen dafür, ob jemand die Wahrheit sagt oder nicht. Es gibt auch noch andere Hinweise: Kann sich jemand viele Details merken, den Ablauf von Ereignissen auch mit verschiedenen Worten umschreiben oder insgesamt widerspruchsfrei erzählen – dann sind das alles Indikatoren dafür, dass jemand eher die Wahrheit sagt. "Strafrecht hat viel mit Psychologie zu tun", sagt Alexander Stevens. Insbesondere, wenn es um Sexualstraftaten geht. Oft stehen in diesen Prozessen die Aussagen von Opfer und mutmaßlichem Täter gegenüber, andere Beweise fehlen.

"Dem Richter ist nicht vorgeschrieben, wann er im Zweifel ist."
Rechtsanwalt Alexander Stevens

Auch die Überarbeitung des Sexualstrafrechts habe dieses Problem nicht gelöst, sagt Alexander Stevens. Seit November 2016 gilt der Grundsatz "Nein heißt Nein". Das bedeutet, dass ein Übergriff schon dann strafbar ist, wenn die Handlung gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person durchgeführt wird. Dies kann sich durch Weinen oder verbale Ablehnung äußern. Vor der Reform war ein Gewaltelement notwendig, dem Opfer musste also Gewalt angedroht oder angetan werden. "Die Reform hat das Problem 'Aussage gegen Aussage' noch verschärft", sagt Stevens. Denn nun würden noch häufiger andere Indizien oder Beweise fehlen.

Nein heißt Nein

Für das Gericht ist dann entscheidend, wie glaubwürdig die Aussagen sind. Ist das Gericht zum Beispiel aufgrund der Aussage eines Opfers von der Tat des Angeklagten überzeugt, so kann es zu einer Verurteilung kommen. Richter sind frei in ihrer Beweiswürdigung. Und Aussagen von Opfer und Angeklagtem sind im deutschen Strafrecht eine Art von Beweis. Der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" kommt dann gar nicht zur Geltung, denn das Gericht ist möglicherweise gar nicht im Zweifel. Sondern durch die Aussage des Opfers von der Tat des Angeklagten überzeugt. "Richter sind sehr selbstbewusste Menschen", sagt Stevens. "Die haben sehr selten Zweifel."

In Eine Stunde Talk erzählt Alexander Stevens, wie es vor Gericht abläuft, wann eine Aussage wahrscheinlich glaubwürdig ist und warum es für die meisten Angeklagten besser ist, zu schweigen.

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Shownotes
Rechtsanwalt Alexander Stevens
"Ich dachte, Strafrecht sei gerecht"
vom 11. März 2020
Moderation: 
Sven Preger
Gesprächspartner: 
Alexander Stevens, Rechtsanwalt