"Man sollte dich köpfen", schrieb ein Facebook-Nutzer der Grünen-Politikerin Renate Künast, die daraufhin Strafanzeige erstattete. Die Entscheidung: Der Kommentar ist zulässig.

Politiker und Politikerinnen werden in den sozialen Medien oft beleidigt und bedroht. Renate Künast von den Grünen wollte sich das nicht länger gefallen lassen. Als ein Nutzer bei Facebook geschrieben hatte "Du hast Genmais zugelassen. Man sollte dich köpfen", stellte sie Strafanzeige.

Einem anderen Nutzer wirft sie üble Nachrede vor. Dieser Nutzer hatte verbreitet, Künast hätte zu Mitleid mit dem Freiburger Studentinnen-Mörder Hussein K. aufgerufen. Den Fall der üblen Nachrede hatte die Staatsanwaltschaft bereits zu den Akten gelegt. 

Enthauptungs-Kommentar zulässig

Jetzt hat die Berliner Staatsanwaltschaft erklärt: Der Enthauptungs-Kommentar ist zulässig. Ein strafrechtlich relevantes Verhalten ließe sich nicht hinreichend belegen, heißt es. Zudem stehe eine inhaltlich-politische Auseinandersetzung mit der Arbeit Künasts im Vordergrund.

"Todeswünsche als solches sind isoliert betrachtet keine Beleidigung, können aber eine Bedrohung sein, wenn sich derjenige, der das postet, einen Einfluss darauf zuschreibt."
Martin Steltner, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin

Der Todeswunsch sei in diesem Fall abstrakt, erklärt der Pressesprecher Martin Steltner der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Der Autor schreibe nicht, dass er selbst die Tat durchführen wolle, sondern formuliere allgemeiner.

Für Deutschlandfunk-Nova-Reporter Stephan Beuting ist der Fall ein Signal an die Täter: Beim Hetzen und Drohen gegen Politiker, könne den Verfassern nichts passieren. Und das, obwohl Justizminister Heiko Maas gerade mit dem sogenannten Facebook-Gesetz genau dagegen vorgehen wolle.

"Für mich ist das vielleicht sogar der Aufruf zum Mord."
Christian Solmecke, Medien-Anwalt

Der Medien-Anwalt Christian Solmecke fragt sich, was die Meldefunktion bei Facebook nutze, wenn überhaupt nicht ermittelt werde. Da gebe es zwar viele Meldungen, aber es werde nichts unternommen.

Der Anwalt glaubt aber auch, dass die Staatsanwaltschaft überlastet ist. Der Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin erklärt dazu, man habe den Fall geprüft - und sei eben nicht untätig gewesen.

Shownotes
Hass im Netz
Warum der Kommentar "Man sollte dich köpfen" zulässig ist
vom 12. September 2017
Moderator: 
Ralph Günther
Autor: 
Stephan Beuting